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ZAP-X: innovative Krebstherapie

Die Strahlenchirurgie mit ZAP-X ist eine der innovativsten Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit Gehirntumor. Die AOK Bayern übernimmt für ihre Versicherten die Kosten.

Schmerzfreie und schnelle Krebsbehandlung

Die ZAP-X Technologie ist eine der aktuell innovativsten Möglichkeiten, Tumore und Metastasen im Gehirn zu behandeln. Mit ZAP-X werden Tumore effektiv und schmerzfrei behandelt. Das ZAP-X trifft Tumore sehr präzise und schaltet sie aus. Dabei wird das umliegende Gewebe geschont. Oft ist sogar nur eine kurze einmalige Behandlung ausreichend und ein operativer Eingriff kann hierdurch vermieden werden.

ZAP-X bietet viele Vorteile

  • Die Behandlung erfolgt ambulant. Patienten können noch am selben Tag in ihr gewohntes Umfeld zurückkehren.  
  • Es ist keine Narkose nötig. Die Patienten sind während der Behandlung jederzeit ansprechbar.
  • Die Behandlung verursacht keine Schmerzen.
  • Es ist häufig nur eine Behandlung notwendig. Diese dauert ca. 30 Minuten.
  • Das ZAP-X bekämpft Tumore äußerst präzise. Gesundes Gewebe im Umfeld wird so geschont.
  • Das ZAP-X verfolgt den Tumor automatisch auch bei Bewegung der Patienten: Eine Fixierung während der Behandlung ist nicht notwendig.
  • Das ZAP-X ist ein geschlossenes System und schirmt sich selbst ab. Die Bestrahlung muss nicht in einem sogenannten Strahlenbunker erfolgen. Das Ärzteteam kann so während der Behandlung im selben Raum bleiben.

Radiochirurgie am Puls der Zeit

Die Behandlung erfolgt am Europäischen Cyberknife Zentrum München in Großhadern. Seit 2005 macht die AOK Bayern ihren Versicherten das dortige High-Tech-Angebot der Cyberknife Behandlung zugänglich. Auch bei ZAP-X sind wir Vorreiter: Das Cyberknife Zentrum ist einer der ersten Standorte weltweit, die diese fortschrittliche Technik anbieten. Die AOK Bayern ist die erste und bislang einzige gesetzliche Krankenkasse, die die Kosten für die Behandlung mit ZAP-X am Cyberknife Zentrum München für ihre Versicherten regelhaft übernimmt. Möglich macht das die Weiterentwicklung eines besonderen Versorgungsvertrages.

Aktualisiert: 29.10.2021

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