So funktioniert die Selbstverwaltung der AOK Bayern
Wie die Selbstverwaltung der AOK organisiert ist, erfahren Sie hier.
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Selbstverwaltung der AOK Bayern
Das Video erklärt, wie die Selbstverwaltung der AOK Bayern funktioniert.
Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren das System der Krankenversicherung ohne staatliche Unterstützung. Aus diesem Grund sind sie im gesetzlich festgelegten Rahmen für alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Die Beitragszahler sind über die Selbstverwaltung aktiv an den Aufgaben der Krankenkasse zur Versorgung ihrer Mitglieder beteiligt. Sie können mitbestimmen und mitgestalten. Die Selbstverwaltung vertritt die Interessen von Versicherten.
Um ihren Anliegen eine Stimme zu verleihen, bestimmen die AOK-Mitglieder ihre Vertreter für den Verwaltungsrat – 15 von 30 – bei den Sozialwahlen. Die Arbeitgeber stellen ebenfalls 15 Vertreter. Die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat sind das Bindeglied zwischen den versicherten Mitgliedern der Gesundheitskasse. Die Arbeitgebervertreter bringen ihre Anliegen in die Arbeit des Verwaltungsrates ein. Der Verwaltungsrat wird alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt.
Aufgaben des Verwaltungsrats der AOK
Der Verwaltungsrat nimmt die Interessen aller Beitragszahler wahr und besteht zu gleichen Teilen aus Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. Er bestimmt die Strategie und Unternehmensziele in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Er vertritt die AOK-Gemeinschaft gegenüber dem Vorstand, legt den Haushaltsplan fest, beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Selbstverwaltung vor Ort
Damit die Bedürfnisse und Meinungen der vielen Versicherten verlässlich berücksichtigt werden, gibt es in allen AOK-Direktionen in Bayern jeweils einen Beirat, der sich um die Fragen und Anliegen der AOK-Versicherten vor Ort kümmert. Er setzt sich ebenfalls, je zur Hälfte aus versicherten AOK-Mitglieder und aus Arbeitgebern zusammen.
Aufgaben des Vorstandes der AOK
Der Vorstand trifft alle Entscheidungen im operativen Geschäft der AOK, und setzt die vom Verwaltungsrat festgelegten Grundsätze und Ziele um. Anders als der Verwaltungsrat führt der Vorstand der AOK die Geschäfte hauptamtlich aus und vertritt die AOK nach außen. Er wird vom Verwaltungsrat für eine Amtszeit von bis zu sechs Jahren gewählt.