Kaiserschnitt
Ob Besonderheiten in der Schwangerschaft oder Komplikationen während der Geburt: Für einen Kaiserschnitt gibt es verschiedene Gründe. Die AOK übernimmt die Kosten, wenn er medizinisch notwendig ist.

Geplanter und ungeplanter Kaiserschnitt
Der Kaiserschnitt, auch Sectio caesarea oder kurz Sectio genannt, ist ein chirurgischer Eingriff. Dabei wird der Fötus durch einen Schnitt in Bauchdecke und Gebärmutter entbunden. Mediziner unterscheiden dabei folgende Formen:
- Primärer oder geplanter Kaiserschnitt: In einigen Fällen lässt sich schon während der Schwangerschaft erkennen, dass eine natürliche Geburt unmöglich oder riskant ist. Der Arzt trifft dann in Absprache mit den werdenden Eltern die Entscheidung für einen geplanten Kaiserschnitt. Er ist medizinisch begründet und wird vor Einsetzen der Wehen zu einem vereinbarten Termin durchgeführt.
- Sekundärer oder ungeplanter Kaiserschnitt: Die Notwendigkeit eines ungeplanten Kaiserschnitts ergibt sich aus dem Geburtsverlauf heraus, etwa wenn Komplikationen auftreten.
Wann ein Kaiserschnitt medizinisch notwendig ist
In Deutschland kommt derzeit etwa ein Drittel der Kinder per Kaiserschnitt auf die Welt. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Die Operation ist immer dann zwingend notwendig, wenn die Gesundheit von Mutter und Kind bedroht ist (absolute Indikation). Bei der Mehrzahl der Kaiserschnitte wäre eine natürliche Geburt zwar grundsätzlich möglich, stellt jedoch ein Risiko für Mutter und Kind dar (relative Indikation).
Zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt (absolute Indikation)
- Querlage des Kindes
- Missverhältnis zwischen Kopf des Kindes und Becken der Mutter
- (Drohender) Gebärmutterriss
- Plazenta liegt ganz oder teilweise vor dem Muttermund (Placenta praevia)
- Vorzeitige Ablösung des Mutterkuchens
- Infektion der Fruchthöhle (Amnioninfektion-Syndrom)
- Krampfanfälle infolge von Schwangerschaftsbluthochdruck (Eklampsie)
- Andere hypertensive Erkrankungen in der Schwangerschaft (HELLP-Syndrom)
- Unterversorgung des Kindes mit Sauerstoff (fetale Azidose)
- Nabelschnurvorfall
Nicht zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt (relative Indikation)
- Mehrlingsgeburt
- Beckenendlage des Kindes
- Vorheriger Kaiserschnitt
- Auffällige Herztöne des Kindes
- Erschöpfung der Mutter bei der Geburt
- Geburtsstillstand
- Stark verlängerte Geburt
- Extremes Gewicht des Kindes
- Übertragbare Infektionskrankheiten (zum Beispiel HIV oder Herpes genitalis)
Sonderfall Wunschkaiserschnitt
Eine Besonderheit stellt der Kaiserschnitt auf Wunsch dar. Er wird geplant zu einem bestimmten Termin durchgeführt, obwohl keine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Eingriff und auch andere daraus entstehende Kosten werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.
Das erwartet Sie bei der Kaiserschnitt-Operation
Ein Kaiserschnitt wird unter Teil- oder Vollnarkose durchgeführt. Vom Einleiten der Narkose bis zum Verschließen der Wunde dauert der Eingriff in der Regel 45 bis 60 Minuten. Dabei wird das Kind über einen Schnitt im Unterbauch vorsichtig aus der Gebärmutter herausgeholt. Die Schnittentbindung unter Narkose ist schmerzfrei. Allerdings handelt es sich um eine Operation, die vor allem für die Mutter ein gewisses Risiko birgt. Auch benötigen Frauen nach einem Kaiserschnitt meist länger, bis sie sich wieder erholen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, ist der Nutzen jedoch in jedem Fall größer als das Risiko.
Nach einem komplikationslosen Kaiserschnitt bleiben Frauen noch etwa vier bis sieben Tage im Krankenhaus. Auch diese Kosten werden von der AOK übernommen – vorausgesetzt der Kaiserschnitt war medizinisch notwendig.
Nachsorge und Kontrolle der Narbe
Sowohl nach einer natürlichen Geburt als auch nach einem Kaiserschnitt zahlt die AOK die Nachsorge durch eine Hebamme. Sie untersucht das Neugeborene und die Mutter, kontrolliert die Rückbildung der Gebärmutter sowie die Kaiserschnittnarbe.
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