Windeln und Co. bei Inkontinenz
Inkontinenzartikel helfen Personen, die nicht in der Lage sind, den Harn und/oder Stuhlabgang selbstständig zu kontrollieren. Die AOK übernimmt die Kosten für aufsaugende Inkontinenzhilfen unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die AOK übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfen, wenn eine Inkontinenz ärztlich attestiert ist, weil mindestens eine mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegt und die Verwendung von Inkontinenzhilfen
- medizinisch notwendig und
- im Einzelfall erforderlich ist und
der betreffenden Person hilft, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu erfüllen. Ursache für eine Inkontinenz können Fehlbildungen, verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein. Inkontinenz sollte deshalb grundsätzlich behandelt werden.
So erhalten Sie Inkontinenzartikel
Zu den aufsaugenden Inkontinenzartikeln zählen unter anderem Windeln für Erwachsene, Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzvorlagen, Fixierhosen und Windelhosen. Der behandelnde Arzt verordnet die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln auf einem Rezept. Das Rezept reichen Sie in der Apotheke, im Sanitätshaus oder bei einem anderen Vertragspartner Ihrer AOK ein. Bei Fragen zur Auswahl eines Vertragspartners wenden Sie sich an Ihre AOK.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Dienst- und Serviceleistungen, die wir für Sie vertraglich vereinbart haben, insbesondere:
- Die Inkontinenzhilfe muss dem jeweiligen Schweregrad der Inkontinenz angepasst sein.
- Inkontinenzhilfen werden nach dem Körperumfang ausgesucht, damit die Auslaufsicherheit gewährleistet ist.
- Medizinisch erforderliche Inkontinenzhilfen sind grundsätzlich aufzahlungsfrei abzugeben oder zu liefern. Bei einer Bestellung über das notwendige Maß hinaus tragen Sie die entsprechenden Mehrkosten selbst.
- Leistungserbringer oder Lieferanten für Inkontinenzhilfen haben AOK-Versicherte in den Gebrauch von Inkontinenzhilfen einzuweisen und umfassend zu beraten.
- Die Lieferung von Inkontinenzhilfen erfolgt für AOK-Versicherte
- frei Haus,
- auf Wunsch in neutraler Verpackung und
- in ausreichender Menge, angepasst an den individuellen, medizinisch notwendigen Bedarf.
Gesetzliche Zuzahlung
Inkontinenzartikel zählen zu den Verbrauchshilfsmitteln. Versicherte ab 18 Jahren, die von Zuzahlungen nicht befreit sind, beteiligen sich mit zehn Prozent an den Kosten, jedoch mit nicht mehr als zehn Euro pro Monat.
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