So funktioniert die soziale Selbstverwaltung in der AOK

Die AOK ist eine starke, demokratische Gemeinschaft. Sie wird von den AOK-Versicherten und Arbeitgebern gemeinsam selbst verwaltet. Das heißt: In der Selbstverwaltung bestimmen Versicherte der AOK und Arbeitgeber durch ihre gewählten Vertreter über wesentliche Belange der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.
Eine fünfköpfige Familie spaziert gemeinsam über eine Wiese. Als AOK-Versicherte haben sie ein Mitbestimmungsrecht.© AOK

Inhalte im Überblick

    Aufgaben der Selbstverwaltung in der AOK

    AOK-Versicherte bestimmen mit: Das wichtigste Organ der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Verwaltungsrat. Er geht alle sechs Jahre aus den Sozialwahlen hervor und wird paritätisch – das heißt je zur Hälfte – von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite besetzt. Die ehrenamtlich tätigen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter im Verwaltungsrat, auch diejenigen der AOK, stellen je einen Vorsitzenden. Beide wechseln sich jährlich im Amt des Vorsitzenden ab.

    Der Verwaltungsrat bestimmt die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der AOK. Dabei muss es sich stets um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Beitragszahlenden der GKV wie der AOK handeln. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

    • Wahl des AOK-Vorstands: Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt.
    • Haushalt der AOK: Der Verwaltungsrat der AOK beschließt – wie ein Parlament – den Haushalt der Gesundheitskasse und entlastet den AOK-Vorstand bei der Jahresrechnung.
    • Beiträge: Mit dem Haushalt legt der Verwaltungsrat auch die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes fest und beschließt Änderungen der Satzung.
    • Leistungen der GKV und der AOK: Die AOK ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nicht alle Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich fixiert. Der Verwaltungsrat nutzt diese Spielräume im Interesse der Versicherten der AOK und Arbeitgeber.
    • Weichenstellungen für die AOK: Welche Struktur soll die AOK in den nächsten Jahren haben? Wie kann sich die AOK in der Gesundheitspolitik für die Versicherten und Arbeitgeber einsetzen? Auch solche geschäfts- und gesundheitspolitischen Fragen sind Themen für den Verwaltungsrat.
    • Der Verwaltungsrat der Krankenkasse übernimmt gleichzeitig die Aufgaben des Verwaltungsrates der Pflegekasse: Die Pflegekassen sind unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt. Organe der Pflegeversicherung sind somit die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen, also auch der AOK.

    Antworten auf die häufigsten Fragen zur Selbstverwaltung in der AOK

    Die soziale Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherungen wird mitunter verwechselt mit der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenversicherungen und Krankenhäuser. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Selbstverwaltung in der GKV und in der AOK und zu den Unterschieden.

    • Was ist die soziale Selbstverwaltung in der AOK?

      Die Selbstverwaltung ist, auch in der AOK, das tragende Prinzip der Sozialversicherung. In der sozialen Selbstverwaltung entscheiden die Betroffenen, meist Versicherte der GKV wie der AOK und Arbeitgeber, durch ihre gewählten Vertreter im Verwaltungsrat über wesentliche Belange der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Die Verwaltungsratsmitglieder stehen in direktem Kontakt zur Basis und können so versuchen, die Probleme sachgerecht und lebensnah zu lösen – im Sinne der Interessen aller AOK-Versicherten und Arbeitgeber.

    • Wer wählt den Verwaltungsrat in der GKV und für die AOK?

      Die Sozialversicherungswahlen, kurz Sozialwahlen, sind freie Wahlen. Im Rahmen der Sozialwahlen entsenden Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreter getrennt nach Gruppen in das oberste Gremium, den Verwaltungsrat der gesetzlichen Krankenkassen. In der Sozialwahl entscheiden Versicherte und Arbeitgeber über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger. Die freien und geheimen Wahlen finden alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung statt. Die letzten Sozialversicherungswahlen fanden im Jahr 2023 statt.

      Im Gesetz sind für die Sozialwahlen zwei Arten vorgesehen: die Friedenswahl und die Urwahl. In beiden Verfahren erstellen Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmervereinigungen wie Gewerkschaften jeweils Vorschlagslisten, in denen die Kandidaten für das Ehrenamt benannt werden. Aber auch jeder einzelne Versicherte oder Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen auf sogenannten freien Listen kandidieren.

      Eine Friedenswahl findet statt, wenn es nicht mehr Bewerber auf den Listen gibt als Mitglieder im Verwaltungsrat vorgesehen sind. Im Gesetz wird dann von einer Wahl ohne Wahlhandlung gesprochen und die Kandidaten gelten mit Ablauf des Wahltermins als gewählt.

      Zu einer Wahlhandlung, der sogenannten Urwahl, kommt es nur, wenn mehr Listen und Kandidaten zur Wahl zugelassen werden als Plätze im Verwaltungsrat vorhanden sind. Dann wählt der Beitragszahler per Briefwahl. Bei den meisten Sozialversicherungsträgern ist die alle sechs Jahre stattfindende Sozialwahl eine Friedenswahl ohne echte Wahlhandlung, weil jede Gruppierung nur eine Liste einreicht oder weil insgesamt nicht mehr Kandidaten benannt sind als in den Verwaltungsrat gewählt werden können.

    • Was unterscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen von der Selbstverwaltung in der AOK?

      Von der sozialen Selbstverwaltung in der AOK ist die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen zu unterscheiden. Ihr oberstes Gremium ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Ihm gehören Vertreter der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, der die Interessen auch der AOK-Versicherten vertritt, an. Seit 2004 haben auch Patientenvertreter aus vier bundesweiten Organisationen ein Mitberatungs- und Anhörungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss.

    • Welche Aufgaben erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss?

      Wichtig auch für AOK-Versicherte: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet darüber, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte, unter anderem der AOK, konkret bekommen sollen. Das Gremium kann also den Katalog der Leistungen, die von den Krankenkassen und der AOK bezahlt werden, ergänzen oder einschränken. Dabei soll der Bundesausschuss vor allem ein Ziel verfolgen: die Qualität der Gesundheitsversorgung für Versicherte der GKV wie der AOK zu sichern und zu erhöhen.

    • Wer beaufsichtigt die Selbstverwaltung?

      Weil die Sozialversicherungsträger öffentliche Aufgaben erfüllen, die sonst der Staat wahrzunehmen hätte, muss dieser die Aufgabenerfüllung überwachen. Die soziale Selbstverwaltung findet in der staatlichen Aufsicht die notwendige Ergänzung und Begrenzung.

      Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Entsprechend den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V werden die Beschlüsse und Richtlinien des G-BA zunächst vom BMG geprüft und nach einer Nichtbeanstandung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Geschichte der Selbstverwaltung

    Die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrer sozialen Selbstverwaltung ist eine der fünf Pfeiler der Sozialversicherung in Deutschland. Alles begann mit Bismarck und seiner Verlesung der „Kaiserlichen Botschaft“, die zwei Jahre später im Gesetz für die Krankenversicherung der Arbeiter mündete.

    1881

    Reichskanzler Otto von Bismarck verliest im Reichstag die „Kaiserliche Botschaft“ – die Geburtsurkunde der gesetzlichen Krankenversicherung.

    1883

    Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter tritt in Kraft – die Geburtsstunde der AOK. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmen in der sogenannten Generalversammlung aktiv mit.

    1911

    Der Gesetzgeber erlässt die Reichsversicherungsordnung – bis in die 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts hinein das Grundgesetz der Krankenversicherung. Die AOK ist schon damals mit sieben Millionen Mitgliedern die größte Kassenart.

    1933

    Gleichschaltung der Krankenkassen-Selbstverwaltung durch die Nationalsozialisten. Staatliche Kommissare haben das Sagen.

    1949

    Arbeitgeber und Gewerkschaften arbeiten beim Wiederaufbau nach dem Krieg als Sozialpartner eng zusammen. Bundeskanzler Konrad Adenauer hält im Bundestag ein Plädoyer für die Selbstverwaltung der Krankenkassen.

    1953

    Die ersten Sozialwahlen in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland finden statt. Bis heute ist insgesamt zwölfmal gewählt worden, meist alle sechs Jahre.

    1951–1990

    Fast 40 Jahre, von 1951 bis 1990, war die Sozialversicherung der Deutschen Demokratischen Republik unter dem Dach des FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) organisiert.

    1996

    Der Gesetzgeber reformiert die Selbstverwaltung der Krankenkassen. Die früheren ehrenamtlichen Gremien – Vorstand und Vertreterversammlung – werden durch den Verwaltungsrat ersetzt. Dieser aus Versicherten und Arbeitgebern bestehende ehrenamtliche Verwaltungsrat wählt alle sechs Jahre einen hauptamtlichen Vorstand.

    Mai 2007

    Zum 1. Juli 2008 wird ein einheitlicher Dachverband für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBuKK), die bestehenden sieben Bundesverbände der GKV ablösen. Der SpiBuKK konstituierte sich am 21. Mai 2007.

    Der SpiBuKK wird die Belange der GKV auf Bundesebene vertreten und Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung regeln. Der Verwaltungsrat des SpiBuKK trifft insbesondere die strategischen Entscheidungen für den SpiBuKK.

    Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg

    Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden bei den Sozialwahlen gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Er arbeitet ehrenamtlich und hat umfassende Aufgaben. Der Verwaltungsrat bestimmt unter anderem die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der Krankenkasse.

    Der Verwaltungsrat hat 30 Mitglieder

    Die Größe des Verwaltungsrates wird grundsätzlich durch die Satzung – entsprechend der Größe der Krankenkasse – bestimmt. Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg hat 30 Mitglieder. Die Zusammensetzung ist paritätisch je zur Hälfte aus Versicherten und Arbeitgebern. Folglich besteht der Verwaltungsrat aus 15 Versichertenvertretern und 15 Arbeitgebervertretern.

    Die Aufgaben des Verwaltungsrates

    Der Verwaltungsrat entspricht im weitesten Sinne dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg bestimmt die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der Krankenkasse. Hierzu zählt in erster Linie die Positionierung der AOK im gesundheits- und sozialpolitischen Umfeld und ihre strategischen Ausrichtung am Markt. Der Verwaltungsrat wählt den Vorstand.

    Der Verwaltungsrat hat umfassende Kontroll- und Informationsrechte. Daneben beschließt er die Grundordnung der Krankenkasse; die Satzung.

    Außerdem entscheidet er im Rahmen gesetzlicher Vorgaben über die Feststellung des Haushaltsplanes, der Entlastung des Vorstandes, den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken. Darüber hinaus arbeiten die Mitglieder des Verwaltungsrats auch in fachspezifischen Ausschüssen (Fachausschüssen) mit. Der Widerspruchsausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit.

    Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind grundsätzlich öffentlich, sofern nicht personelle Angelegenheiten, Grundstücksgeschäfte oder geheimhaltungsbedürftige Tatsachen behandelt werden.

    • Fachausschüsse 
    • Mitglieder und Listenstellvertreter des Verwaltungsrates
    • Sitzungstermine des Verwaltungsrates
    • Widerspruchsausschüsse
    • Stabsbereich Gremienmanagement/Selbstverwaltung

    Fachausschüsse

    Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg hat mehrere Fachausschüsse gebildet, um anstehende Themen effektiv und effizient bearbeiten zu können. In den nichtöffentlichen Sitzungen dieser Ausschüsse werden die Beratungen des Verwaltungsrates vorbereitet. Ihre Beschlüsse sind in der Regel Empfehlungen an den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg hat folgende Fachausschüsse gebildet:

    • Fachausschuss Grundsatzfragen

      Schwerpunkte:

      • Gesundheits- und sozialpolitische Grundsatzfragen
      • Leitlinien der Unternehmenssteuerung
      • Satzung und sonstiges autonomes Recht
      • Finanzpolitische Eckdaten
      • Prüfung und Vorbereitung der Abnahme der Jahresrechnung und Feststellung des Haushalts durch den Verwaltungsrat
      • Telematik und Systemfragen der Informationstechnologie
      • Immobilienangelegenheiten
    • Fachausschuss Versorgung

      Schwerpunkte:

      • Grundlegende Fragen der Versorgungspolitik und Qualitätssicherung (Versicherten- und Patientenrechte etc.)
      • Grundsatzfragen der Rehabilitation
      • Grundsatzfragen der Pflegeversicherung
    • Fachausschuss Markt

      Schwerpunkte:

      • Prävention, Rahmenbedingungen Selbsthilfe und Betriebliche Gesundheitsförderung
      • Marketing und Vertriebsstrategie
      • Rahmenbedingungen für den Wettbewerb
      • Erweiterung der Produktpalette
      • Print- und elektronische Medien
    • Widerspruchausschüsse

      Nicht jede Entscheidung der Krankenkasse fällt für den Kunden zufriedenstellend aus. Unbefriedigende Ergebnisse müssen vom Versicherten nicht ohne Wenn und Aber hingenommen werden, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Der Versicherte hat das Recht, Widerspruch einzulegen. Hierfür sind Widerspruchsausschüsse zuständig. Um im Interesse der Versicherten und Arbeitgeber sicherzustellen, dass Verwaltungsakten schnellstmöglich auf ihre Richtigkeit überprüft werden können, hat die AOK Rheinland/Hamburg Widerspruchsausschüsse bei ihren Regionaldirektionen vor Ort eingerichtet.

    Gruppe der Arbeitgebervertreter

    AOK-Verwaltungsrat Wolfgang Ropertz lächelt in die Kamera.

    Wolfgang Ropertz

    Vorsitzender der Gruppe der Arbeitgebervertreter
    der AOK Rheinland/Hamburg
    Essen

    AOK-Verwaltungsrätin Diana Fitscher lächelt in die Kamera.

    Diana Fitscher

    Oberhausen

    AOK-Verwaltungsrat Jörg Gonsior lächelt in die Kamera.

    Jörg Gonsior
    Köln

    AOK-Verwaltungsrat Alexander Jarre lächelt in die Kamera.

    Alexander Jarre
    Korschenbroich

    AOK-Verwaltungsrätin Katharina Renate Jung lächelt in die Kamera.

    Katharina Renate Jung
    Wuppertal

    AOK-Verwaltungsrat Christian Klauder lächelt in die Kamera.

    Christian Klauder
     

    Sabine Küppers-Rößling
    Düren

    AOK-Verwaltungsrätin Mara Meyer lächelt in die Kamera.

    Mara Meyer
     

    AOK-Verwaltungsrat Sven Naucke lächelt in die Kamera.

    Sven Naucke
     

    Ein Mitglied des AOK-Verwaltungsrats lächelt in die Kamera.

    Rudolf Paproth

    Anke Pietsch

    AOK-Verwaltungsrat Wolfgang Ress lächelt in die Kamera.

    Wolfgang Reß
     

    AOK-Verwaltungsrat Wolfgang Schmitz lächelt in die Kamera.

    Wolfgang Schmitz
    Duisburg

    AOK-Verwaltungsrat Manfred Selke lächelt in die Kamera.

    Prof. Dr. Manfred Selke
    Bochum

    AOK-Verwaltungsrätin Anja Toussaint lächelt in die Kamera.

    Anja Toussaint
    Hamburg

    Listenstellvertreter

    Thomas Rahm, Essen
    Dr. Katrin Wannemacher, Köln
    Kerstin Einert-Pieper, Haan
    Dr. Uwe Kirchhoff, Remscheid
    Ramona Jutta Bauer, Neuss
    Fleur Glaner, Oelixdorf
    Nicole Wenzel, Bergheim
    Susanne Fabry, Minden
    Ralf Bruns, Aachen
    Reinhold Schneider, Düsseldorf
    Linda Fischer, Bottrop
    Heike Ruland, Köln
    Michael Seitz, Hamburg
    Alexandra Jasper, Meerbusch
    Stefan Siegmund, Köln

    Gruppe der Versichertenvertreter

    Günter Roggenkamp

    Vorsitzender der Gruppe der Versichertenvertreter
    der AOK Rheinland/Hamburg
    Moers

    AOK-Verwaltungsrätin Elisabeth Brack lächelt in die Kamera.

    Elisabeth Brack
    Mönchengladbach

    AOK-Verwaltungsrat Peter Deutschland lächelt in die Kamera.

    Peter Deutschland

    AOK-Verwaltungsrätin Nicole Ilbertz lächelt in die Kamera.

    Nicole Ilbertz
    Leverkusen

    AOK-Verwaltungsrätin Elke Janßen lächelt in die Kamera.

    Elke Janßen
    Sonsbeck

    Carsten Ohm
    Düsseldorf

    AOK-Verwaltungsrat Olaf Könemann lächelt in die Kamera.

    Olaf Könemann
    Hamburg

    AOK-Verwaltungsrat Dieter Kolsch lächelt in die Kamera.

    Dieter Kolsch
    Rösrath

    AOK-Verwaltungsrat Rolf Julius Langhard lächelt in die Kamera.

    Rolf Julius Langhard
    Neuss

    Monique Steeger
    Neuss

    AOK-Verwaltungsrätin Anke Unger lächelt in die Kamera.

    Anke Unger
    Gütersloh

    AOK-Verwaltungsrat Holger Vermeer lächelt in die Kamera.

    Holger Vermeer

    AOK-Verwaltungsrat Thomas Weilbier lächelt in die Kamera.

    Thomas Weilbier
    Ratingen

    AOK-Verwaltungsrätin Gedine Werres lächelt in die Kamera.

    Gedine Werres
    Nettetal

    Michael Polacek
    Rheinberg

    Listenstellvertreter

    Michael Königsfeld, Mechernich
    Peter Müller, Mülheim a. d. Ruhr
    Claudia Bongers, Moers
    Nadja Ewerhardy, Mönchengladbach
    Werner Joseph Emil Wehren, Eschweiler
    Carl-Christoph Klünder, Velbert
    Brigitte Vormelker, Mülheim a. d. Ruhr
    Dagmar Boß, Essen
    Wolfgang Zell, Essen
    Silke Musch, Düsseldorf
    Mahir Sahin, Krefeld
    Mehmet Altin, Neuss
    Antonia Kühn, Köln
    Lejla Schultheiß, Neu Wulmstorf

    Alle Fotos der Verwaltungsratsmitglieder: © AOK RHL/HH Fotografie Schulzki

    Informationsmaterial

    Wer mehr über die Aufgaben und die Arbeit der Selbstverwaltung erfahren möchte, kann sich hierzu ausführlich informieren. Die Unterlagen werden über die Kontaktadresse zur Verfügung gestellt.

    Sitzungstermine 2024 des Verwaltungsrates

    Sitzungsort:
    AOK-Bildungszentrum
    Schwarzer Weg 5–7
    41515 Grevenbroich

    • 23.04.2024
      Sitzung 11 Uhr 

    • 02.07.2024
      Sitzung 11 Uhr

    • 08.10.2024
      Sitzung 11 Uhr

    • 19.12.2024
      Sitzung 11 Uhr

    Stabsbereich Gremienmanagement/Selbstverwaltung

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Stabsbereich Gremienmanagement/Selbstverwaltung.

    Kontakt:
    Telefon: 0211 8791-28212

    Anschrift:
    AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
    Stabsbereich Gremienmanagement/Selbstverwaltung
    Kasernenstraße 61
    40213 Düsseldorf 

    E-Mail an den Stabsbereich Gremienmanagement/Selbstverwaltung

    Schicken Sie Ihre Anfragen an uns per E-Mail-Formular.

    Sie haben Fragen an den Verwaltungsrat?

    Die Kontaktmöglichkeiten zum Verwaltungsrat Ihrer AOK finden Sie hier.

    Selbstverwaltung: Korruption verhindern

    Um Korruption zu verhindern, müssen Verwaltungsrat und Vorstandsvorsitzender einmal jährlich über bestimmte Bereiche schriftlich Auskunft geben.

    Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen

    Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG vom 16.12.2004 Nach § 7 KorruptionsbG existiert eine Auskunftspflicht der Organmitglieder der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich auf folgende Bereiche bezieht:

    • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
    • die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
    • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
    • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
    • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

    Dabei hat der Verwaltungsrat gegenüber dem Vorsitzenden des Vorstandes sowie der Vorsitzende des Vorstandes gegenüber der Aufsichtsbehörde schriftlich Auskunft zu geben. Diese Angaben sind jährlich gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu machen.

    Auskünfte nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG

    Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg zum Download (17,43 KB, Stand: Dezember 2023)  

    Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg zum Download (179 KB, Stand: Dezember 2023)

    Öffentliche Bekanntmachung der Selbstverwaltung

    Mitteilung über Einzelheiten der Wahl zum Download (4.827 KB, Stand: Mai 2022)

    Aktualisiert: 26.04.2024

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