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Studenten und Praktikanten

Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen in allen oder in einigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.

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Wenn es um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten oder Schülern geht, können je nachdem Sonderregelungen greifen. Dieses E-Paper unterstützt bei der Beurteilung der Sachlage.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2026 – Beschäftigung im Studium und im Praktikum

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