Studenten und Praktikanten
Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen in allen oder einigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.
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Wenn es um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten oder Schülern geht, können je nachdem Sonderregelungen greifen. Dieses E-Paper unterstützt bei der Beurteilung der Sachlage.
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