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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung zwischen Abitur und Werkstudententätigkeit

    Eine neue Mitarbeiterin hat dieses Jahr Abitur gemacht und beginnt zum 01.10.2026 ein Studium. Die Immatrikulationsbescheinigung ist zum 01.08. ausgestellt. Das erste Semester beginnt jedoch offiziell zum 01.10.2026. Die junge Frau soll als Werkstudentin mit Werkstudentenprivileg mit Verdienst über 603,00 EUR zum 01.10.2026 angestellt werden.

    Fragen:

    - ist es möglich die junge Frau vor der Werkstudententätigkeit zum 01.10.2026 als kurzfristige Beschäftigte beim gleichen Arbeitgeber versicherungsfrei zu beschäftigen?

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung zwischen Abitur und Werkstudententätigkeit

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich können Beschäftigungen zwischen dem Schulbesuch und dem Beginn des Studiums, sofern die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind, im Rahmen der Regelungen einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt werden. Berufsmäßigkeit liegt hier regelmäßig nicht vor.
     
    Die spätere Beschäftigung während des Studiums im Rahmen des Werkstudentenprivilegs hat keine Auswirkung auf die kurzfristige Beschäftigung.
     
    Insoweit kann in dem von Ihnen geschilderten Fall eine kurzfristige Beschäftigung vor Aufnahme des Studiums ausgeübt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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