Eine neue Mitarbeiterin hat dieses Jahr Abitur gemacht und beginnt zum 01.10.2026 ein Studium. Die Immatrikulationsbescheinigung ist zum 01.08. ausgestellt. Das erste Semester beginnt jedoch offiziell zum 01.10.2026. Die junge Frau soll als Werkstudentin mit Werkstudentenprivileg mit Verdienst über 603,00 EUR zum 01.10.2026 angestellt werden.
Fragen:
- ist es möglich die junge Frau vor der Werkstudententätigkeit zum 01.10.2026 als kurzfristige Beschäftigte beim gleichen Arbeitgeber versicherungsfrei zu beschäftigen?