Hallo,
wir haben einen Werkstudenten, der aktuell nicht mehr als 20 Wochenstunden bei uns tätig ist.
Er schreibt nun seine Masterarbeit im Rahmen eines Pflichtpraktikums direkt an der Hochschule.
Der Text aus der Studienordnung lautet: Das Studium umfasst grundsätzlich ein Pflichtpraktikum, nämlich das Modul „Masterarbeit“ im Umfang von 900 Zeitstunden (30 Credits).
Er hat hierüber einen Praktikantenvertrag mit der Hochschule geschlossen, arbeitet doch nicht mehr als 20 Wochenstunden und bekommt 500 Euro pro Monat.
Kann er bei uns weiterhin als Werkstudent beschäftigt werden?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.