Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent und Pflichtpraktikum / Masterarbeit

    Hallo,

    wir haben einen Werkstudenten, der aktuell nicht mehr als 20 Wochenstunden bei uns tätig ist.

    Er schreibt nun seine Masterarbeit im Rahmen eines Pflichtpraktikums direkt an der Hochschule.

    Der Text aus der Studienordnung lautet: Das Studium umfasst grundsätzlich ein Pflichtpraktikum, nämlich das Modul „Masterarbeit“ im Umfang von 900 Zeitstunden (30 Credits).

    Er hat hierüber einen Praktikantenvertrag mit der Hochschule geschlossen, arbeitet doch nicht mehr als 20 Wochenstunden und bekommt 500 Euro pro Monat.

    Kann er bei uns weiterhin als Werkstudent beschäftigt werden?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Werkstudent und Pflichtpraktikum / Masterarbeit

    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Bachelor- /Masterarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Bachelor-/Masterarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängigen Beschäftigten; Sozialversicherungspflicht kommt deshalb nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Entgelt für die Erstellung der Masterarbeit gezahlt wird.

    In diesem Zusammenhang sind Arbeitszeiten aus einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum nicht auf die 20-Stunden-Grenze anzurechnen.
     
    Die Tätigkeit als Werkstudent kann neben einem Bachelor-/Masteranden-Arbeitsverhältnis (vorgeschriebenes Zwischenpraktikum)  bestehen. In diesen Fällen fallen die Arbeitsstunden nicht unter die 20-Stunden-Grenze.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.