Guten Tag, wie ist folgender Sachverhalt zu beurteilen?
Arbeitnehmer 2005 geboren, familienversichert, Steuerklasse 1
AN hat ein unentgeltliches Praktikum beim Arbeitgeber A vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2026 absolviert, um nach Abschluss der 12. Klasse auf dem Gymnasium die Fachhochschulreife zu erlangen
Bis zum 30.06.2026 wurde für den Arbeitnehmer ein fiktives Entgelt in Höhe von monatlich 37,45 € für die Berechnung des RV/AV Beitrages an die Krankenkasse gemeldet.
Der Arbeitnehmer arbeitet zudem zeitgleich und auch in Zukunft noch als geringf. Beschäft. bei einem anderen Arbeitgeber (Arbeitgeber B) für ein monatliches Entgelt in Höhe 603,00€
Juni 2026 Gleichstellung des Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule und ab Oktober 2026 beginnt das Studium (er ist bereits immatrikuliert ) .
Wie muss der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber A abgerechnet werden, wenn er weiterhin für ein geringes Entgelt (eventuell 100,00 € im Monat) beschäftigt werden soll?
Danke