Guten Tag,
wir möchten eine Aushilfe, die bereits bei einem anderen Arbeitgeber 18 Stunden wöchentlich als Werkstudent (Personengruppe 106, Beitragsgruppe 109) beschäftigt ist, bei uns mit 2 Stunden wöchentlich einstellen. Damit wird die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten.
Da sein Verdienst bei uns unter 603 € liegt, können wir ihn in der Sozialversicherung als Minijobber (Personengruppe 109, Beitragsgruppe 6100) anmelden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.