AOK
Thema
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.
E-Paper Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet das E-Paper aktuell und praxisnah.
Kontakt zur
AOK NordWest
Persönliche Ansprechperson
Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.



