Weniger Zucker
Medizinische Fachgesellschaften, die organisierte Selbsthilfe und die AOK begrüßen die von der Bundesregierung angekündigte Zuckerabgabe auf Softdrinks ausdrücklich. Die Bundesregierung plant, die Einnahmen zielgerichtet zu nutzen, um Präventionsangebote beispielsweise in Betrieben und Schulen auszubauen.
Eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist Studien zufolge ein wirksames Instrument. Mehr als 100 Länder haben bereits entsprechende Maßnahmen eingeführt. Gut ausgestaltete Steuern können den Konsum von süßen Getränken und die Zuckeraufnahme wirksam reduzieren. Mittel- und langfristig sind dadurch weniger Diabetes-, Karies- oder Adipositas-Erkrankungen zu erwarten. Kurzfristig generiert eine Zuckerabgabe Einnahmen, die zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen können.
Instrument für eine Ernährungswende
„Der Paritätische begrüßt ausdrücklich die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Zuckersteuer“, sagte Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes. „Als Wohlfahrtsverband verstehen wir die Zuckersteuer weniger als ein Instrument zum Stopfen von Haushaltslöchern, sondern eher als Instrument einer Ernährungswende. Insofern sollte die Regierung nicht bei der Einführung einer Zuckersteuer stehen bleiben“, so Kipping weiter. Aus Sicht des Paritätischen müssen nun auch weitere Maßnahmen, etwa gegen Spekulationen mit Lebensmitteln und gegen Ernährungsarmut, in den Blick genommen werden. Die Anerkennung von Mehrbedarfen bei ernährungsbedingten Krankheiten wie Zöliakie oder eine Unterstützung sozialer Einrichtungen bei der Umstellung auf klimagesunde Gemeinschafsverpflegung sollten von der Politik ebenfalls verfolgt werden, so Kipping weiter.
Klare Regeln für die Industrie
Auch das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (Dank) sieht in der Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ein positives Signal. „Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Bundesregierung die seit langem bekannte wissenschaftliche Empfehlung nun umsetzt und plant, ab 2028 eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das sind gute Nachrichten für den Kampf gegen nichtübertragbare Krankheiten und die unter Druck stehenden Gesundheitskassen“, sagte Barbara Bitzer, Dank-Sprecherin und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG). Mit einer solchen Abgabe hole Deutschland im europäischen Vergleich endlich auf und gebe der Industrie klare Regeln vor. Wie in Großbritannien sollte die Abgabe aus Bitzers Sicht gestaffelt angelegt sein, damit sie einen echten Anreiz für die Zuckerreduktion schafft. „Dennoch kann die Einführung einer Zuckersteuer nur ein erster Baustein für mehr Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… sein. Diese Ambitionen muss die Bundesregierung jetzt beibehalten und auch Werbung für Ungesundes wirksam regulieren oder die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse absenken.“
AOK: Einnahmen sollten der Prävention zugutekommen
Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… engagiert sich seit Jahren in verschiedenen Bündnissen für eine bessere Ernährungspolitik. Dementsprechend begrüßt auch die Gesundheitskasse die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. „Zuckergesüßte Getränke sind ein zentraler Treiber der weltweiten Adipositas-Epidemie. Es ist wissenschaftlich gut begründbar, bei dieser Produktkategorie anzusetzen“, sagt Oliver Huizinga, Leiter der Präventionsabteilung im AOK-Bundesverband. „Entscheidend ist nun eine kluge Ausgestaltung der Zuckerabgabe. Vieles spricht dafür, dem Vorbild Großbritannien zu folgen und eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe einzuführen. Der Erfolg gibt den Briten recht: Während Deutschland nur spärlich vorankommt, konnte in Großbritannien der Zuckergehalt bei Getränken nahezu halbiert werden“, so Huizinga weiter. Zudem sei entscheidend, dass die Einnahmen auch tatsächlich der Präventionsarbeit der gesetzlichen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zugutekommen. So hat es die Bundesregierung im Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Aussicht gestellt. Verbindlich geregelt ist das bisher aber nicht.