Reform
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)
Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat das Festbetragssystem neu justiert. Insgesamt wurden die Festbeträge abgesenkt.
Auswirkungen auf Versicherte
- Wegfall der Arzneimittelzuzahlung für Patienten, wenn der Preis eines Medikamentes mindestens 30 Prozent unterhalb des jeweiligen Festbetrags liegt.
Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege
- Einführung einer Bonus-Malus-Regelung: Unwirtschaftlich verschreibende Ärzte sollen sanktioniert und im Gegenzug diejenigen Ärzte belohnt werden, die besonders wirtschaftlich verschreiben. Unterschreiten die gesamten Arzneimittelausgaben die Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit, erhält die Kassenärztliche Vereinigung einen Bonus, den sie unter den wirtschaftlich verordnenden Ärzten aufteilt. Bei Überschreitung der Tagestherapiekosten hat der verordnende Arzt Überschreitungen anteilig zu erstatten.
- Absenkung der Festbeträge: Festbeträge der Gruppen 2 und 3 werden jetzt auch im unteren Preisdrittel angesetzt (das galt vorher nur für Gruppe 1; vorher gab es für Gruppe 2 und 3 gewichtete Durchschnittspreise).
- Zweijähriger Preisstopp für verordnungsfähige Arzneimittel
- Einsatz von manipulationsfreier Praxis-Software in Arztpraxen (zuvor bevorzugten die Systeme die sponsernden Pharmaunternehmen).
Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege
- Krankenhäuser sollen bei der Entlassmedikation auf Wirtschaftlichkeit achten.
- Die gesetzliche Zuwachsbegrenzung (Grundlohnrate) wird im Krankenhausbereich und bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen in den Jahren 2006 und 2007 von einem Mitglieder- auf einen Versichertenbezug umgestellt.
Auswirkungen auf Finanzierung
- Zweijähriger Preisstopp für alle zu Lasten der GKV verordneten Arzneimittel (von April 2006 bis März 2008).
- Krankenkassen dürfen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern vereinbaren.
- Die gesetzliche Zuwachsbegrenzung (Grundlohnrate) wird im Krankenhausbereich und bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen in den Jahren 2006 und 2007 von einem Mitglieder- auf einen Versichertenbezug umgestellt.
- Einführung einer Bonus-Malus-Regelung. So sollen nicht nur unwirtschaftlich verschreibende Ärzte sanktioniert, sondern auch im Gegenzug diejenigen Ärzte belohnt werden, die besonders wirtschaftlich verschreiben.
Beitragssatz
14,21 %