"Tut mir leid, nicht lieferbar!"
Diese oder eine ähnliche – Antwort erhielten viele Menschen in den letzten Wochen, wenn sie in der Apotheke beispielsweise Fiebersaft oder Antibiotika für das kranke Kind oder sich selbst benötigten. Groß und verständlich sind der Ärger und die Sorge.
Was tut die AOK PLUS für Ihre Versicherten und Ihre Partner?
Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS hat den Handlungsbedarf, Familien mit kranken Kindern zu unterstützen, schnell erkannt. Seit Dezember 2022 übernahm die Gesundheitskasse die anfallenden Mehrkosten für ibuprofen- und paracetamolhaltige Fiebersäfte, wenn diese nicht lieferbar waren und von den Apothekerinnen und Apothekern hergestellt wurden. Zudem müssen AOK PLUS-Versicherte bei diesen Kinderarzneimitteln sowie bei Antibiotika, die zur Anwendung bei Kindern bestimmt sind seit diesem Jahr keine Zuzahlung leisten.
Ist die Versorgung gefährdet?
Das löst natürlich nicht das bestehende Grundproblem des Lieferengpasses. Ein solcher liegt laut Definition des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor, wenn ein Medikament mehr als zwei Wochen nicht verfügbar ist oder deutlich stärker nachgefragt als angeboten wird. Das BfArM erhält die Informationen dazu von den Pharmaunternehmen. Es prüft und bewertet, ob Alternativpräparate für die Therapie zur Verfügung stehen und sich diese Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… zurzeit auf dem Markt befinden. Sofern alternative Arzneimittel für die Versorgung der Patientinnen und Patienten vorrätig sind, muss ein Lieferengpass nicht zwingend ein Versorgungsengpass sein.
Was tun, wenn das Arzneimittel nicht verfügbar ist?
Bei einer Dauermedikation empfiehlt es sich, frühzeitig das Rezept vom Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… zu besorgen, um der Apotheke Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch… notfalls ein paar Tage Zeit für die Beschaffung zu geben. Diese kontaktiert verschiedene Großhändler oder den Hersteller selbst. Auch prüft die Apotheke, welche Alternativpräparate zur Verfügung stehen.
Was sind Generika?
Alternativpräparate sind die sogenannten Generika. Das sind Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes für ein Originalpräparat auf den Markt gebracht werden. Ein Generikum muss dem Original in Darreichungsform, Wirkstoff, Wirkstärke und Bioverfügbarkeit bezeichnet den Freisetzungsgrad eines Wirkstoffanteils, der nach einer gewissen Zeitspanne… entsprechen. Generika sind Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes für ein Originalpräparat auf den Markt… werden wie alle neuen Medikamente vor der Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… arzneimittelrechtlich geprüft und unterliegen den Qualitätsstandards der Arzneimittelzulassung Im Interesse der Arzneimittelsicherheit bedürfen seit dem 1. Januar 1978 alle Fertigarzneimittel… und des Arzneimittelgesetzes.
Welche Rolle spielen Generika bei den Engpässen?
Die generellen Engpässe bei Medikamenten – Originalpräparate und Generika – sind ein Problem, das seit Jahren besteht. Dass die Ursache der Engpässe zu niedrige Preise seien, die den deutschen Markt für Hersteller zu unattraktiv machen, widerlegt der empfehlenswerte Beitrag in der G+G digital. Geld allein wird es nicht richten. Tatsache ist, dass der Generikamarkt 2021 einen Nettoumsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 16,8 Milliarden Euro erzielte. Das ist im Vergleich zu den Schwellenländern immer noch beachtlich und durchaus attraktiv.
Was sind die Ursachen für Lieferengpässe?
Insbesondere die Pharmaindustrie versucht den Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , die Schuld an Lieferengpässen zuzuschieben. Seit Anfang 2003 dürfen die Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Verträge über Preisnachlässe für Medikamente schließen. Die gesetzlichen Krankenkassen geben Jahr um Jahr mehr Geld für Medikamente aus. 2021 waren es nach Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums rund 46,65 Milliarden Euro. Die Arzneimittelrabattverträge bremsen den Anstieg der Arzneimittelausgaben. Alle gesetzlichen Krankenkassen zusammen konnten 2021 durch die Verträge rund 5,11 Milliarden Euro einsparen und für die Versorgung ihrer Versicherten einsetzen. Rabattverträge Seit Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das… haben nichts mit der Höhe der Lieferausfälle zu tun. Die meisten der zuletzt weltweit aufgetretenen Lieferausfälle betrafen insbesondere die Bereiche ohne Rabattverträge, wie beispielsweise Fiebersäfte oder bestimmte Antibiotika. Von insgesamt knapp 50.000 verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die auf dem deutschen Markt angeboten und verordnet werden, waren zum 1. Dezember 2022 289 Arzneimittel von einem Lieferengpass betroffen. Das entspricht 0,6 Prozent dieser Arzneien. Die Ursachen dafür sind global und vielschichtig. Sie reichen von produktions- bzw. qualitätsbedingten Ursachen wie dem Ausfall von Maschinen oder ganzer Fabriken oder auch, dass Rohstoffe knapp sind oder nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen. Auch ein gestiegener saisonaler Bedarf wie bei Grippe- und Erkältungswellen kann zu Lieferengpässen führen.
Lieferengpass am Beispiel Fiebersaft
Die Problematik der Fiebersäfte hat verdeutlicht, welche Auswirkungen durch saisonale Mehrbedarfe entstehen. Gab es während der Corona-Pandemie einen Rückgang an Atemwegs- und Erkältungskrankheiten, so zog die Zahl der Infekte im Winter 2022/2023 deutlich an. Dies zeigt sich sehr genau in der Abgabemenge der Packungen von Kinderfiebersäften auf Rezept in der AOK PLUS. Dabei verdoppelte sich zwischen Dezember 2019 und Dezember 2022 die Anzahl der abgegebenen Packungen, der Preis pro Packung stieg von 3,44 Euro auf 4,25 Euro.
Positionspapier der AOK-Gemeinschaft
Die AOK-Gemeinschaft setzt sich seit langem für eine größtmögliche Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln ein und wird diese im Interesse ihrer Versicherten auch mit Blick auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie weiter stärken. Deshalb hat sie im Rahmen der Vertragsgestaltung bei Rabattverträgen Anpassungen vorgenommen und fordert weitere gesetzliche Maßnahmen
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Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK PLUS, Sternplatz 7, 01067 Dresden oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.
6 Kommentare
Maxi Dietrich
Hallo Herr Weinreich,
bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes zum Prozess mitteilen:
Das E-Rezept wird von Ihrem Arzt digital erstellt und auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Sie das E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder mit ihrem Smartphone per App in Ihrer Apotheke einlösen.
Wenn das verordnete Arzneimittel aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht in der Apotheke erhältlich ist, kann die Apotheke mit Ihrem Arzt Rücksprache halten und diesen über den möglichen Lieferzeitpunkt informieren. Ein telefonischer Kontakt ist dabei ausreichend. Stimmt Ihr Arzt einer verlängerten Belieferungszeit zu, wird kein neues E-Rezept benötigt. Die Apotheke dokumentiert die Rücksprache in den elektronischen Abgabedaten. Erst wenn die Belieferung Ihres Arzneimittels mehrere Monate dauern sollte, wird ein neues E-Rezept benötigt. Denn nach 100 Tagen wird das E-Rezept automatisch vom Fachdienst gelöscht und kann dann nicht mehr durch die Apotheke abgerechnet werden.
Bei Dauermedikationen empfiehlt es sich deshalb, die Folgerezepte so früh wie möglich in der Apotheke einzureichen. So bleibt mehr Zeit, um nach möglichen Alternativen zu suchen. Manchmal hilft es auch, in mehreren Apotheken nachzufragen, denn die Apotheken werden meist von unterschiedlichen Großhändlern beliefert.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit!
werner weinreich
Hallo liebe AOK Mitarbeiter.
Ich habe folgende Frage,
Ich habe mir wegen einer Schuppenflechte am Kopf ein Rezept vom Hautartz geholt(elektronisch an die Apotheke übermittelt.)Die Apotheke sagt über mehere Wochen,daß das Medikament nicht liefer bar ist und sagt,das sie nur ein Rezept aktzeptiert und kein elektronische Überweisung.
Nach meheren hin und her zwischen Artzpraxis un Apotheke gab sich keiner bereit die Zuständigkeit zu übernehmen.in der Artzpraxis sagte man mir.daß die Apotheke bei Lieferprobleme der Praxis ein Fax schicken muß und eine andere Medizin vorschlagen muß
Stimmt das? oder sind das nur Ausreden.Nachdem ich den Artz eine E.Mail geschrieben habe schickt er mir jetz ein neues Rezept,da das Alte in der Zeit ungültig ist ,Ich bin gespannt wie das weiter geht
Jenny Füsting
Liebe Frau Christine Schmick,
wie schon bei Herrn Kneuper geschrieben, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine eigene Seite, um Lieferengpässe einzusehen. Bei Ihrem Medikament ist aktuell keine Eintragung zu sehen: https://anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml?jfwid=EBF0555D4E849C883CE1AEABAB56F1CD%3A0