Pressemitteilung

AOK zum Kindertag am 1. Juni: 76 Prozent der Kinderkrankentage wurden im Jahr 2025 in Schleswig-Holstein von Frauen genommen

01.06.2026 AOK NordWest 3 Min. Lesedauer

AOK-Landesdirektorin Kröner: „Gut und richtig, dass Kürzung beim Kinderkrankengeld vom Tisch ist.“

Eine Mutter sitzt bei ihrer kleinen Tochter am Krankenbett und fühlt die Stirn.
Mütter in Schleswig-Holstein tragen die Hauptlast bei der Versorgung ihres kranken Kinder.

Kiel. In Schleswig-Holstein tragen die Frauen die Hauptlast, wenn es um die Pflege eines erkrankten Kindes geht. Das belegt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Internationalen Kindertag am 1. Juni. Danach wurden im Jahr 2025 in Schleswig-Holstein 76 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Männer lag im selben Jahr bei nur 24 Prozent. „Die Care-Arbeit in Familien ist weiterhin ungleich verteilt“, sagt Iris Kröner, Landesdirektorin der AOK NordWest. Für Iris Kröner ist das Kinderkrankengeld ein wichtiges Instrument, damit Eltern und Alleinerziehende ohne finanzielle Nachteile ihre Kinder zu Hause betreuen können. „Daher ist es gut und wichtig, dass die zwischenzeitlich von der Bundesregierung im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes vorgeschlagene Kürzung des Kinderkrankengeldes wieder vom Tisch ist. Kinderkrankengeld ist eine wichtige Errungenschaft der Solidargemeinschaft, an der nicht gerüttelt werden sollte“, so Kröner.

„Die Care-Arbeit in Familien ist weiterhin ungleich verteilt.“

Iris Kröner

Landesdirektorin der AOK NordWest

Kinderkrankentage: Männer haben denselben Rechtsanspruch wie Frauen

Im Jahr 2025 erhielten insgesamt 21.969 AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Mitglieder Kinderkrankengeld. Das sind 6,8 Prozent weniger als im Vorjahr 2024 (23.568), aber mehr als das Doppelte (10.724) im Vergleich zu 2020. Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. „Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht. Ich würde mir aber wünschen, dass diese Aufgabe nicht automatisch in großen Teilen Frauensache bleibt und Männer häufiger von ihrem eigenen Rechtsanspruch auf Kinderkrankentage Gebrauch machen“, sagt Kröner. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tage pro Jahr richtet sich dabei nach der jeweiligen Familiensituation. In einer Familie mit einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage), bei mehreren Kindern sind es mehr Tage. Die Inanspruchnahme setzt dabei ein ärztliches Attest voraus. Eingeführt wurde die Leistung im Jahr 1974. 

Verdienstausfall soll ausgeglichen werden

Die Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für Beschäftigte, dem Job fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für ihre Versicherten ein. „Um den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen wir die Eltern mit dem Kinderkrankengeld“, erklärt Kröner. Zwar bieten Kinderkrankentage gesetzlich krankenversicherten Eltern damit die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen - anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses dann vor, wenn der Versicherte aufgrund… - aber ab Tag 1 auch mit Lohneinbußen einher. Aktuell haben Eltern bei einem Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt wird. Zudem ist der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und von dem Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… werden noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. 

Einfaches Antragsverfahren

Bleibt das Kind zu Hause, weil es erkrankt ist, muss bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest eingereicht werden. Der Vordruck für den Antrag auf Kinderkrankengeld steht für AOK-Versicherte auf der AOK-Webseite unter www.aok.de/nw bereit oder ist über das Online-ServiceCenter ‚Meine AOK‘ abrufbar. Hier können AOK-Versicherte auch jederzeit den aktuellen Status ihres Antrags verfolgen: Vom Eingang, über die Bearbeitung bis hin zur schnellen Entscheidung. 

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