Lexikon

Zusatzbeitrag

Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… . Reichen diese Zuweisungen nicht aus, um den Finanzbedarf der Kassen zu decken, müssen sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. In diesem Fall steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu, damit sie die Krankenkasse wechseln können.

Die Gestaltung des Zusatzbeitrags war mit Streitigkeiten zwischen der Union und der SPD über die Frage verbunden, ob er als Festbetrag oder einkommensabhängig erhoben werden soll. Man einigte sich auf einen Festbetrag von maximal acht Euro, der mit einem an die Einkommenshöhe gekoppelten Sozialausgleich Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… verbunden war. Die christlich-liberale Koalition führte im GKV-Finanzierungsgesetz ab 1. Januar 2011 einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag als festen Euro-Betrag ein. Sollte der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen zwei Prozent des Bruttoeinkommens eines Versicherten übersteigen, sollte ein aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zu finanzierender Sozialausgleich erfolgen.

Die ab 2013 regierende Große Koalition ersetzte diese komplizierte Regelung durch einen prozentualen Zusatzbeitrag. Seit 1. Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent bei paritätischer Finanzierung durch Versicherte und ihre Arbeitgeber. Anstelle des Sonderbeitrags von 0,9 Prozent, den die GKV-Mitglieder seit Juli 2005 allein tragen mussten, legen die Krankenkassen je nach Finanzbedarf einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag fest, den zunächst ausschließlich die Mitglieder zahlen. Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert, also zu gleichen Teilen von Mitgliedern und Arbeitgebern gezahlt. Der GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… informiert regelmäßig über der Höhe der Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen.

§ 242 ff. SGB V