Lexikon

Zulasssung

Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt bei vielen Leistungserbringern neben den berufsrechtlichen Voraussetzungen (zum Beispiel Approbation Die Approbation bezeichnet die staatliche Zulassung zur Berufsausübung für die Heilberufe des… ) eine Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… voraus. Dies betrifft vor allem Vertrags(zahn)ärzte, Krankenhäuser und Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… von Heilmitteln. Mit der Zulassung wird die Eignung der Leistungserbringer zur Teilnahme an der GKV-Versorgung festgestellt. Zugleich werden die zugelassenen Leistungserbringer an die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten in der GKV gebunden.

§ 95 ff. SGB V