Lexikon

Versicherungsprinzip

Gemeinsames Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV): In der PKV erwerben die Versicherten einen Anspruch auf Leistungen grundsätzlich erst mit der Beitragszahlung. In der GKV besteht grundsätzlich bereits ein Anspruch auf Leistungen, wenn bestimmte Voraussetzungen (zum Beispiel eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne versteht man unter Arbeitsentgelt alle laufenden oder… ) erfüllt sind. Während die notwendigen Mittel in der GKV nach dem Solidaritätsprinzip Das Solidaritätsprinzip ist ein Strukturmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die… aufgebracht werden, ist die Beitragszahlung in der PKV nach dem Äquivalenzprinzip Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Das Äquivalenzprinzip ist ein… ausgestaltet.