Lexikon

Richtgrößen

Die Landesverbände der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , die Ersatzkassen Ersatzkassen waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine auf…  und die Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbaren jährlich im November, wie viel Geld aus der Gesamtvergütung Jede Krankenkasse zahlt an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen für die vertrags(zahn)ärztliche…  den Vertragsärzten im Folgejahr zur Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch…  von Arznei- und Verbandmitteln zur Verfügung gestellt wird. Damit die Vertragsärzte das vereinbarte Ausgabenvolumen einhalten und entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist wie das Gebot der Qualität ein wesentlicher Maßstab für die… verordnen, werden für die einzelnen Arztgruppen Richtgrößen festgelegt. Diese entsprechen dem Durchschnitt der Leistungen, die ein Vertragsarzt der jeweiligen Arztgruppe pro Jahr verordnen darf. Die Richtgrößen sind maßgeblich bei individuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Überschreitet ein Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… bei seinen Verordnungen die für ihn geltenden Richtgrößen um mehr als 25 Prozent, muss er den Mehraufwand erstatten, soweit dieser nicht durch Praxisbesonderheiten können bei der vertragsärztlichen Vergütung beziehungsweise den Regelleistungsvolumina… begründet ist.

Für Heilmittel wirken überwiegend äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit auf den Körper ein. Der… sollen gemäß GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 die Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… gesonderte Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… für Praxisbesonderheiten vereinbaren. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) hat der Gesetzgeber Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen erschwert. Gemäß dem Grundsatz "Beratung vor Regress" haben Ärzte, die zum ersten Mal die Richtgrößen um mehr als 25 Prozent überschreiten, einen Rechtsanspruch auf Beratung.

§§ 84106 SGB V

morbiditätsorientierte Gesamtvergütung