Lexikon

Rettungsdienst

In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und verletzter Personen zur Weiterbehandlung in Krankenhäusern. Solche Einsätze werden oft von besonders ausgebildeten Notärzten geleitet.

Die Planung des Rettungsdienstes, insbesondere die Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… der Rettungsdienstträger, erfolgt durch die Rettungsdienstgesetze auf Länderebene. Die Kosten der Rettungsdienst- und Transportleistungen werden von den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… getragen.

§ 133 SGB V