Lexikon

Patientenquittung

Patientenquittung

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben ihren Patienten auf deren Wunsch schriftlich in verständlicher Form in einer Quittung über alle zulasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten zu unterrichten. Die Versicherten entscheiden, ob die Quittung direkt im Anschluss an die Behandlung (stichtagsbezogen) oder quartalsbezogen, spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals ausgestellt wird. Für die quartalsweise Patientenquittung hat der Versicherte eine Aufwandspauschale von einem Euro zuzüglich Versandkosten zu zahlen. Die Krankenhäuser unterrichten den Versicherten innerhalb von vier Wochen nach der Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… . Einzelheiten werden durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bzw. zwischen dem GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geregelt.

§ 305 Abs. 2 SGB V