Lexikon

Minijobs, Midijobs

Bezeichnung für die mit dem Zweiten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) zum 1. April 2003 eingeführten Neuregelungen im Niedriglohnbereich. Im Einzelnen wurden Beschäftigungsverhältnisse mit einer Grundzone bis 450 Euro und einer Gleitzone zwischen 450,01 und 850 Euro Arbeitsentgelt Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne versteht man unter Arbeitsentgelt alle laufenden oder… eingeführt. Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt innerhalb der Grundzone zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben, sofern auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verzichtet wird. Arbeitgeber zahlen grundsätzlich 30 Prozent (13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und zwei Prozent Pauschsteuer). Bei haushaltsnahen Dienstleistungen fallen 12 Prozent Abgaben an (je fünf Prozent Kranken- und Rentenversicherung sowie zwei Prozent Pauschsteuern). Man spricht hier allgemein von geringfügigen, versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen. Neben den geringfügig entlohnten Beschäftigungen gibt es auch kurzfristige Beschäftigungen, die auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind.

Das Melde- und Beitragsverfahren wird von der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fungiert als Renten-, Kranken- und… -Bahn-See durchgeführt. Bei Personen, die im Rahmen eines versicherungsfreien, geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses in einem Privathaushalt haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen, gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren, das sogenannte Haushaltsscheckverfahren.

Bei Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone (oft umgangssprachlich: Midijobs) besteht grundsätzlich Versicherungspflicht In der Sozialversicherung sind vom Gesetzgeber definierte Personen Pflichtmitglieder. In der… . Die Besonderheit ist hier, dass Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Der Arbeitgeber zahlt von Anfang an den unveränderten Anteil.

§§ 8, 8 a, 20 SGB IV, § 226 SGB V

www.minijob-zentrale.de