Lexikon

Leistungsausschluss

In erster Linie versteht man unter einem Leistungsausschluss individuelle Leistungsausschlüsse in der privaten Krankenversicherung. Wenn bei Vertragsabschluss wegen der Art der Vorerkrankung kein angemessener Risikozuschlag für die zu erwartenden Kosten festgesetzt werden kann, wird der Versicherungsschutz grundsätzlich nur mit einem entsprechenden Leistungsausschluss angeboten. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sieht nun auch einen Leistungsausschluss in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor.

Mit dieser Regelung sollen Leistungsansprüche für Personen ausgeschlossen werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nur deshalb nach Deutschland verlegen, um über die grundsätzliche Versicherungspflicht In der Sozialversicherung sind vom Gesetzgeber definierte Personen Pflichtmitglieder. In der… für "Nichtversicherte", die das GKV-WSG seit dem 1. April 2007 vorsieht, in den Genuss von Leistungen zu kommen. Näheres regeln die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… in ihren Satzungen. In Fällen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind ärztliche und zahnärztliche Behandlungen zulässig.
Zum Zweck der Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… kann der Gemeinsame Bundesausschuss außerdem bestimmen, dass Leistungen, die bestimmte Qualitätsanforderungen (zum Beispiel den Nachweis eines therapeutischen Nutzens) nicht erfüllen, vom Leistungsspektrum der GKV ausgeschlossen werden.

§§ 52a9192 SGB V

Leistungskatalog Als Leistungskatalog werden die Leistungsarten der Krankenkassen bezeichnet, auf die ihre…