Honorarverteilungsvertrag
Eine wesentliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) ist die Verteilung der Gesamtvergütung Jede Krankenkasse zahlt an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen für die vertrags(zahn)ärztliche… auf die Vertragsärzte. Deren Verteilung auf die einzelnen Arztgruppen und Versorgungsbereiche bestimmte bis 2003 der Honorarverteilungsmaßstab (HVM), den die KVn im Einvernehmen mit den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… festlegten. Das änderte sich mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG). Seit dem 1.Juli 2004 mussten die KVn für die Gesamtvergütung den mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen Ersatzkassen waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine auf… vereinbarten Verteilungsmaßstab vertraglich regeln. Seither wird vom Honorarverteilungsvertrag (HVV) gesprochen. Durch die Reform der vertragsärztlichen Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… im GMG wurde zugleich die Verteilung der Gesamtvergütung neu geregelt. Die Regelleistungsvolumina (RLV) ersetzten die früheren Individualbudgets. Das zum 1.Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) machte die einvernehmliche Regelung zum HVM wieder rückgängig. Ab 2013 regeln die KVen die Verteilung der Gesamtvergütung auf die Vertragsärzte im Benehmen (und nicht mehr im Einvernehmen) mit den Krankenkassen. Letztere haben damit faktisch keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme. Auch die Bestimmung, wonach der Bewertungsausschuss Der Bewertungsausschuss (BA), paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen… die Kriterien für den Verteilungsmaßstab bundeseinheitlich festlegt, wurde wieder abgeschafft.
morbiditätsorientierte Gesamtvergütung