Lexikon

Hilfsmittel

Verordnungsfähige Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, Rollstühle, orthopädische und andere Hilfsmittel. Sie müssen im Einzelfall erforderlich sein, um unter anderem den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung Nach der sozialrechtlichen Definition liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen,… auszugleichen. Von der Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… zulasten der GKV sind bestimmte Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens ausgenommen. Verordnungsfähige Hilfsmittel werden grundsätzlich im Hilfsmittelverzeichnis Der GKV-Spitzenverband erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. Es soll eine… aufgeführt. An Zuzahlungen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… hat der Versicherte über 18 Jahre zehn Prozent des Hilfsmittel-Abgabepreises (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro), maximal die tatsächlichen Kosten zu leisten. 

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… verpflichtet, die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten grundsätzlich im Wege von Rahmenverträgen sicherzustellen (bis dahin: Ausschreibungsverträge), bei denen verschiedene Anbieter teilnehmen können. 

Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… haben gegenüber Versicherten eine Beratungspflicht. Sie müssen (seit 2017 mit Inkrafttretten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes – HHVG) diese detailliert darüber informieren, welche zuzahlungsfreien Hilfsmittel und Sachleistungen für sie geeignet sind und wie hoch die Mehrkosten sind, wenn sie sich für eine höherwertige Versorgung entscheiden. Dabei ist die Beratung schriftlich zu dokumentieren und durch den Versicherten zu bestätigen. 

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) regelte der Gesetzgeber 2007, dass die Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich bei stationärer Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängig ist. 

§§ 33126127139 SGB V