Lexikon

Heilpraktiker

sind Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation Die Approbation bezeichnet die staatliche Zulassung zur Berufsausübung für die Heilberufe des… ausüben. Dies umfasst nach dem Heilpraktikergesetz jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Voraussetzung ist eine besondere Erlaubnis, der eine Prüfung des Gesundheitsamtes vorausgeht, ob die Ausübung der Heilkunde durch den Bewerber eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Dabei legen die Gesundheitsämter die Kriterien der Heilpraktiker-Prüfung weitgehend selbst fest. In der Regel können Heilpraktiker nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung tätig werden. In Deutschland gab es 2018 rund 47.000 Heilpraktiker.