Lexikon

Freiwillig Krankenversicherte

Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können insbesondere folgende Personenkreise als freiwillige Mitglieder beitreten:

  • Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht In der Sozialversicherung sind vom Gesetzgeber definierte Personen Pflichtmitglieder. In der… ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate in der GKV versichert waren.
  • Personen, deren Mitversicherung als Familienangehörige erlischt.
  • Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und deren Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… übersteigt.
  • Schwerbehinderte, wenn sie, ein Elternteil oder ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre in der GKV versichert waren. Die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… können in ihrer Satzung eine Altersgrenze für diesen Personenkreis festlegen.
  • Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft wegen einer Beschäftigung im Ausland erloschen ist, können sich innerhalb von zwei Monaten nach der Rückkehr in der GKV versichern, wenn sie im Inland wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
  • Bestimmte Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nach dem 31. März 2002 versicherungspflichtig geworden sind, aber seinerzeit die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt hatten.

Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.

Versicherungspflichtgrenze
§§ 6, 9 SGB V