Lexikon

Diagnosis Related Groups

"Diagnosebezogene Fallgruppen" bilden die Grundlage für ein leistungsorientiertes Vergütungssystem für die allgemeinen Krankenhausleistungen, in dem alle Behandlungsfälle nach pauschalierten Preisen vergütet werden. DRGs erfüllen als administrierte Preise zugleich eine Benchmark-Funktion, indem sie den einzelnen Krankenhäusern Hinweise darauf geben, inwieweit die eigene betriebliche Kostenstruktur vom Durchschnitt abweicht. Die erstmals in den 1980er-Jahren in den USA entwickelten DRGs haben sich mittlerweile in verschiedenen Ausprägungen international als Vergütungssystem in Krankenhäusern durchgesetzt.

Funktionsweise:

DRGs bilden ein Patientenklassifikationssystem, mit dem einzelne stationäre Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien (zum Beispiel Diagnose nach dem ICD-Schlüssel/ICD 10, durchgeführte Operationen, Schweregrad der Erkrankung, Alter des Patienten) zu Fallgruppen zusammengefasst werden. Die Zuweisung eines Behandlungsfalls zu einer Fallgruppe erfolgt in einem definierten Verfahren. Es werden solche Behandlungsfälle zusammengefasst, die medizinisch ähnlich und hinsichtlich des Behandlungskostenaufwands möglichst homogen sind. Ergänzt wird das Klassifikationssystem durch Abrechnungs- und Kodierregeln.

DRG-Entwicklung in Deutschland:

In Deutschland wird seit Ende der 1980er-Jahre über die Einführung von DRGs diskutiert. Das damals geltende System von tagesgleichen beziehungsweise Abteilungspflegesätzen führte zusammen mit dem Selbstkostendeckungsprinzip zu Anreizen, die Verweildauer Als Verweildauer wird bei einer Krankenhausbehandlung die Zeitspanne zwischen dem Aufnahme- und dem… im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… über das medizinisch erforderliche Maß auszudehnen. Erst durch das Fallpauschalengesetz aus dem Jahr 2002 wurde die Abrechnung nach DRG für deutsche Krankenhäuser verbindlich eingeführt. Grundlage für die Entwicklung der in deutschen Krankenhäusern anzuwendenden DRG, der sogenannten G-DRG, war das australische AR-DRG-System. Der Fallpauschalen-Katalog für Deutschland (G-DRG) wurde durch das vom GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… , dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Die damaligen Bundesverbände der Krankenkassen, der Verband der Angestellten bzw.… adaptiert und wird seitdem jährlich weiterentwickelt. Ausgehend von den 664 DRGs des Jahres 2003 ist die Zahl bis 2012 auf 1.193 abrechenbare Fallpauschalen angewachsen. Hinzu kommen 150 ergänzende Zusatzentgelte für bestimmte Behandlungen, insbesondere Operationen. Der jährlich veröffentlichte Katalog enthält neben einer konkreten Leistungsbeschreibung auch die relevante Vergütungshöhe (Bewertungsrelation) jeder einzelnen DRG. Die tatsächliche Vergütungshöhe errechnet sich im Einzelfall aus dem Produkt von Bewertungsrelation und Basisfallwert Der Landesbasisfallwert dient im Rahmen der Krankenhausfinanzierung der Berechnung der Kosten, die… (Landesbasisfallwert).

Im Jahr 2003 konnten die Krankenhäuser im Rahmen des sogenannten Optionsmodells freiwillig auf das neue Vergütungssystem umstellen. Die verpflichtende DRG-Einführung für alle Krankenhäuser (mit Ausnahme psychiatrischer und psychosomatischer Abteilungen sowie anderer besonderer Einrichtungen; für deren Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… gilt die Bundespflegesatzverordnung Bis zur verpflichtenden Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) durch das Fallpauschalengesetz… ) erfolgte zum 1. Januar 2004. Die Einführungsphase (2003 bis 2004) war budgetneutral: Die Abrechnung der Krankenhausleistungen erfolgte auf der Basis bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen und eines krankenhausspezifischen Basisfallwerts. Dieser krankenhausindividuelle Basisfallwert spiegelte also auch die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Krankenhauses wider.

Mit dem Ziel, gleiche Leistungen auch gleich zu vergüten, wurden in der sogenannten Konvergenzphase ab 2005 die krankenhausindividuellen Basisfallwerte schrittweise an ein landesweites Vergütungsniveau, den Landesbasisfallwert, angeglichen. Die Konvergenzphase, die eigentlich 2009 enden sollte, wurde durch das Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz (KHRG) um ein Jahr verlängert. In diesem Gesetz wurde zudem eine weitere Konvergenzphase festgesetzt. Die bundesweit unterschiedlichen Landesbasisfallwerte werden von 2010 bis 2014 in fünf gleichen Konvergenzschritten an einen Korridor um einen bundesweit einheitlichen Basisfallwert (Bundesbasisfallwert) angeglichen.
Für Leistungen der Psychiatrie und Psychosomatik wurde ebenfalls ein pauschaliertes und tagesbezogenes Vergütungssystem entwickelt, das 2013 gestartet ist.

Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und parallel zu den DRG-Fallpauschalen über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert. Grundlage des neuen Finanzierungsrahmens ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) Es beinhaltet die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit dessen Einführung. Die DRGs ohne Pflegepersonalkosten firmieren unter aG-DRG („a“ für "ausgegliedert").


§ 17 b Krankenhausfinanzierungsgesetz
Krankenhausvergütung Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen sein Jahresbudget zur…

www.g-drg.de