Lexikon

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland

Der GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… nimmt die Aufgaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) wahr. Er erfüllt dabei die ihm übertragenen Aufgaben aus dem über- und zwischenstaatlichen sowie innerstaatlichen Recht. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgabenfelder:

  • Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen
  • Kostenabrechnungen mit in- und ausländischen Stellen
  • Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts
  • Koordinierung der Verwaltungshilfe in grenzüberschreitenden Fällen sowie
  • Information, Beratung und Aufklärung.
     

§ 219 a SGB V

www.dvka.de