Lexikon

Berufsordnung, ärztliche

Alle (zahn)ärztlichen Berufspflichten werden in der Berufsordnung durch die Ärzte- und Zahnärztekammern auf Landesebene verbindlich geregelt. Sie orientieren sich an der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten Muster-Berufsordnung. Diese hat die Funktion, durch Empfehlungen an die Ärztekammern als Normgeber der Berufsordnungen bundesweit einheitliche Regelungen auf dem Gebiet des allgemeinen Berufsrechts zu gewährleisten. Neben der Festlegung von Berufspflichten dient die Berufsordnung auch dem Ziel, das Vertrauen zwischen Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… und Patient zu erhalten und zu fördern, die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren sowie berufswürdiges Verhalten zu fördern. Die Berufsordnungen regeln unter anderem:

  • die Teilnahme am Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… ,
  • die Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht,
  • die zulässigen Formen der Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Heilberufen, wie in örtlichen Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften; seit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz auch in überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern - auch über den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung hinaus,
  • die zulässigen Formen der Werbung sowie
  • die Pflichten gegenüber dem Patienten.

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