Lexikon

Behinderung

Nach der sozialrechtlichen Definition liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Rechte von Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen wie zum Beispiel Ansprüche auf Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… , Wiedereingliederung und Leistungen zur Teilhabe Der Begriff der „Leistungen zur Teilhabe“ ist mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs IX… am Arbeitsleben sind seit dem 1. Juli 2001 im Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… IX zusammengefasst.

§ 2 SGB IX