Lexikon

Arzneimittelrabattverträge

Seit Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz können die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… mit den Herstellern von Arzneimitteln einen Rabattvertrag nach Paragraf 130 a Absatz 8 SGB V abschließen, damit die Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… mit Preisen über dem Festbetrag für die Versicherten ohne Mehrkosten verfügbar sind.

Zielsetzung des Gesetzgebers ist, die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der…  der Versorgung zu verbessern, die Wirtschaftlichkeit durch mehr Transparenz und einen intensiveren Wettbewerb zu erhöhen und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten zu erweitern. Durch die Verträge räumen die Hersteller der Arzneimittel den Krankenkassen Rabatte ein und werden im Gegenzug exklusive Lieferanten der Krankenkasse. Die Apotheken sind nach der Aut-idem-Regelung Die Aut-idem-Regelung (lateinisch: aut idem = oder das Gleiche) verpflichtet Apotheker, ein…  verpflichtet, die Ersetzung des verordneten Medikaments zugunsten rabattierter Arzneimittel vorzunehmen. Das Medikament muss dabei über den gleichen Wirkstoff, die gleiche Arzneiform, Dosierung und Packungsgröße Fertigarzneimittel dürfen nur in den Packungsgrößen N1, N2 und N3 (Kleinpackung, mittlere… verfügen.

Um die Akzeptanz der rabattierten Arzneimittel zu erhöhen, können die Krankenkassen diese Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, soweit eine Zuzahlungsbefreiung nicht bereits im Rahmen der Festbeträge für Arzneimittel Festbeträge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Höchstpreise für bestimmte… bestehen.

Aufgrund langjähriger Rechtsstreitigkeiten regelte die Bundesregierung 2009 die Anwendbarkeit des Vergaberechts neu. Kern der juristischen Auseinandersetzung war die Frage, ob das Vergaberecht Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… auf Rabattverträge Seit Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das… Anwendung findet und ob damit die Sozialgerichtsbarkeit Die Sozialgerichtsbarkeit ist für alle Streitigkeiten der Sozialversicherung und im Hinblick auf die… oder die Zivilgerichte für Klagen über Rabattverträge zuständig sind. Paragraf 69 SGB V sieht nunmehr vor, dass das Vergaberecht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Rabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen Anwendung findet und bei Verstößen hiergegen die Vergabekammern zuständig sind. Für alle Streitigkeiten in den Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern ist dagegen mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde der Rechtsweg zu den Landessozialgerichten gegeben.

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurden die Krankenkassen 2019 verpflichtet, beim Abschluss von Rabattverträgen mit Arzneimittelherstellern künftig auch berücksichtigen, dass sich eine unterbrechungsfreie und bedarfsgerechte Lieferfähigkeit sicherstellen lässt. Ein Jahr später regelte das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV, dass Versicherte ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apothekle erhalten, wenn das rabattierte Medikament in der Apotheke Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch… nicht lieferbar ist. Die Mehrkosten trägt in diesem Fall nicht der oder die Versicherte, sondern die Krankenkasse.

Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… hat Rabattverträge für Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen geschlossen, die etwa zwei Drittel des Generikamarktes abdecken. Die betreffenden Arzneimittel decken ein AOK-Umsatzvolumen von jährlich rund fünf Milliarden Euro ab. Durch die bundesweiten Generikarabattverträge konnte die AOK-Gemeinschaft von 2007 bis Ende bis Ende 2021 bei gleichbleibend hoher Versorgungsqualität rund 15,57 Milliarden Euro bei den Ausgaben für Arzneimittel einsparen.

§ 130 a Abs. 8 SGB V