Lexikon

Apotheker

Der Beruf des Apothekers setzt ein Pharmaziestudium voraus. Näheres zur Ausbildung und Berufsausübung regeln das Gesetz über das Apothekenwesen, die Approbationsordnung für Apotheker und die Apothekenbetriebsordnung.

Aufgabe des Apothekers ist die Abgabe von Arzneimitteln sowie die Rezeptur-Anfertigung. Für den Betrieb einer Apotheke Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch… , auch einer Krankenhausapotheke Krankenhäusern kann nach dem Gesetz über das Apothekenwesen die Erlaubnis zum Betrieb einer… , ist eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde einzuholen. Eine besondere Erlaubnis ist für den Arzneimittel-Versandhandel Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) erlaubt seit dem 1. Januar 2004 den Versandhandel mit… notwendig. Seit 2004 ist das sogenannte Mehrbesitzverbot aufgehoben, sodass Apotheker neben einer persönlich geführten Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken mit angestellten Apothekern betreiben dürfen.

Für Apotheker besteht Niederlassungsfreiheit Jeder (Zahn) Arzt hat das Recht, sich an einem Ort seiner Wahl zur beruflichen Tätigkeit… . Sie sind in Apothekerkammern organisiert. Spitzenorganisationen sind die aus den Länderkammern zusammengeschlossene Bundesapothekerkammer, der Deutsche Apothekerverband als Zusammenschluss der Landesapothekerverbände und -vereine sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Die ABDA ist der Dachverband aller 34 Apotheker-Organisationen (17 Apothekerkammern sowie 17… .

Die Apothekenbetriebsordnung formuliert personelle, sächliche und organisatorische Anforderungen an den Apothekenbetrieb. Diese umfassen Ausstattung, Personal, Lagerhaltung sowie die Annahme- und Abgabemodalitäten. Weitere Inhalte sind die Grundsätze zur Dienstbereitschaft, zur Durchführung von Arzneimittelprüfungen, zur Rezeptur-Anfertigung sowie die Zusammenstellung der sogenannten apothekenüblichen Waren. Jeder Apotheker ist an dieses Apothekensortiment gebunden.