Heil- und Hilfsmittel
Im Gesundheitswesen tragen Heilmittel und Hilfsmittel wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität bei – erfüllen jedoch unterschiedliche Funktionen. Heilmittel sind therapeutische Interventionen, die gezielt Krankheiten lindern oder Heilungsprozesse unterstützen. Hilfsmittel sind dagegen technische Produkte, die körperliche Einschränkungen ausgleichen oder den Behandlungserfolg sichern. Beide Bereiche spiegeln heutige interdisziplinäre Versorgungsansätze.

Heilmittel
Definition und Ziele von Heilmitteln
Heilmittel wirken überwiegend äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit auf den Körper ein. Der… umfassen Ernährungstherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Diese Verfahren zielen darauf ab, Beschwerden zu lindern, Erkrankungen vorzubeugen oder zu heilen.
Finanzierung und Zuzahlungen von Heilmitteln

Die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… (GKV) erstatten die Kosten für Heilmittel, wenn deren Einsatz einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen erbringt und sie in den Heilmittelkatalogen aufgeführt sind. Patienten leisten in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… . Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Im Jahr 2024 haben die Krankenkassen 13,29 Milliarden Euro für Heilmittel ausgegeben.
Qualitätssicherung von Heilmitteln
Um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, müssen alle an der Heilmittelversorgung beteiligten Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… entsprechende Zulassungen und Qualifikationen nachweisen. So wird gesichert, dass die therapeutischen Maßnahmen den neuesten medizinisch-technischen Standards entsprechen.
Hilfsmittel
Funktion und Beispiele von Hilfsmitteln
Hilfsmittel Verordnungsfähige Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Seh- und… sind technische Geräte oder Produkte, die dazu dienen, Beeinträchtigungen auszugleichen, den Erfolg von Behandlungen zu sichern oder präventiv zu wirken. Beispiele sind Prothesen, Rollstühle, Seh- und Hörhilfen, Inkontinenzhilfen (Windeln), Produkte gegen Dekubitus oder Beatmungsgeräte für den häuslichen Gebrauch. Auch Hilfsmittel bedürfen in der Regel einer ärztlichen Verordnung. Der Schwerpunkt einer Hilfsmittelversorgung liegt aber auf der konkreten praktischen Unterstützung im Alltag.
Regelungen und Finanzierung von Hilfsmitteln

Die Kostenübernahme erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen. Grundlage ist das Hilfsmittelverzeichnis, das vom GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… kontinuierlich aktualisiert wird und einen Überblick über alle verordnungsfähigen Produkte bietet. Festbeträge, die als Höchstgrenzen definiert sind, begrenzen jeweils die Höhe der Kostenübernahme.
Hilfsmittelhersteller können die Aufnahme eines Produktes in den Hilfsmittelkatalog beim GKV-Spitzenverband beantragen. Die Medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenversicherung (MD) prüfen den therapeutischen Nutzen des jeweiligen Produktes. Zudem schließen die Krankenkassen Verträge mit Hilfsmittel-Leistungserbringern wie Sanitätshäusern, Apotheken oder Homecare-Unternehmen ab, um die Versorgung sowie die Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… im Sinne einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Versorgung sicherzustellen. Im Jahr 2024 haben die Krankenkassen 11,74 Milliarden Euro für Hilfsmittel ausgegeben.
Auch die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, die Pflegebedürftige zur Unterstützung der Pflege im häuslichen Bereich benötigen. Für solche Produkte gibt es im Hilfsmittelverzeichnis einen eigenen Abschnitt.
Qualitätssicherung von Hilfsmitteln
Alle Hilfsmittel-Leistungserbringer müssen Qualitätsanforderungen erfüllen. Das sogenannte Präqualifizierungsverfahren ermöglicht die Bescheinigung der fachlichen Eignung – eine Bestätigung, die entsprechende Zertifizierungsstellen in der Regel für fünf Jahre ausstellen.
Zuzahlungen von Hilfsmitteln
Patientinnen und Patienten leisten für Hilfsmittel einen Kostenanteil, der in der Regel zehn Prozent des Abgabepreises beträgt – dies unterliegt festen Mindest- und Höchstbeträgen (mindestens fünf und maximal zehn Euro). Dabei greifen besondere Regelungen, etwa bei Verbrauchsartikeln, um sicherzustellen, dass die Zuzahlung erschwinglich bleibt. Auch im Hilfsmittelbereich sind Kinder und Jugendliche von der Zuzahlung befreit.
Seit dem Beitragsentlastungsgesetz (1997) übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich keine Kosten mehr für Brillengestelle, seit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2004 auch nicht mehr für Brillengläser. Ausnahmen sind Brillengläser für Kinder und Jugendliche sowie schwere Sehbeeinträchtigungen bei Erwachsenen. Bei besonderen Indikationen übernehmen die Kassen auch die Kosten für Kontaktlinsen.
Auch für die Versorgung mit Hörhilfen durch die Krankenkassen gibt es einige Sonderregelungen: Die Hilfsmittel-Richtlinie regelt, unter welchen Umständen Hörgeräte erstattungsfähig sind.
Positionspapiere der AOK
