Artikel Gesundheitssystem

Primärversorgung: Denkanstöße aus Skandinavien

17.02.2026 Thorsten Severin, Tim Ende 6 Min. Lesedauer

Noch steht kein Konzept für das geplante Primärversorgungssystem in Deutschland. Als Vorbilder gelten Norwegen und Finnland. Dort haben sich nun Mitglieder des Bundestags-Gesundheitsausschusses umgeschaut. Dabei zeigte sich: Primärversorgungssysteme tragen in den skandinavischen Staaten zu einer besseren Steuerung bei, doch es gibt hierzulande noch eine Reihe von Hürden zu überwinden.

Medizinisches Personal spricht im Wartebereich einer Praxis mit einer Patientin, während andere Personen im Hintergrund sitzen.
Skandinavische Modelle liefern neue Impulse für den geplanten Primärversorgungssytem in Deutschland.

Erklärtes Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist es, im Sommer einen Referentenentwurf vorzulegen. Greifen soll die Primärversorgung dann 2028. Ende Januar gab die CDU-Politikerin den Startschuss für den Fachdialog. Fest steht, dass den Primärversorgern – insbesondere den Hausarztpraxen – künftig verstärkt die Rolle des Gatekeepers zukommen soll. Sie entscheiden über das weitere Vorgehen und navigieren die Patientinnen und Patienten durch das Gesundheitswesen.

Norwegen und Finnland als Vorreiter

Foto: Porträt von Wilm Quentin, Professor für Planetary and Public Health an der Universität Bayreuth
Wilm Quentin, Professor für Planetary and Public Health an der Universität Bayreuth

Der Blick richtet sich nun verstärkt nach Norwegen und Finnland. „Beide Länder haben starke Primärversorgungssysteme“, sagt Wilm Quentin, Professor für Planetary and Public Health an der Universität Bayreuth, zu G+G. In Finnland etwa spielten große kommunale Gesundheitszentren eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung. „Dort arbeiten verschiedene Gesundheitsberufe eng zusammen, und in größeren Gesundheitszentren gibt es sogar einige Betten“, schildert der Experte für Gesundheitssysteme. In Norwegen werde die Primärversorgung überwiegend durch größere Gruppenpraxen sichergestellt, in denen Hausärzte und Pflegekräfte tätig seien.

In den zwei Staaten müssten sich Patientinnen und Patienten bei einem Primärversorger registrieren, der dann als erste Anlaufstelle und koordinierende Instanz fungiere, so Quentin weiter. „Überweisungen an Fachärzte oder Krankenhäuser erfolgen in der Regel nur bei spezifischen gesundheitlichen Problemen.“ Ein zentraler Vorteil dieser Modelle liege in der klaren Zuständigkeit der Primärversorger für definierte Patientengruppen. „Das stärkt die Kontinuität der Betreuung und verbessert die Koordination der Versorgung – mit positiven Effekten auf Versorgungsqualität und Effizienz.“ In Finnland übernehmen die Gesundheitszentren laut Quentin zudem eine wichtige Funktion bei der Verzahnung von Gesundheits- und Sozialleistungen.

Nicht-ärztliches Fachpersonal übernimmt die Ersteinschätzung

Foto: Porträt von Dr. Tanja Machalet, SPD-Vorsitzende des Gesundheitsausschusses
Dr. Tanja Machalet, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag (SPD)

„Hausärzte sind durch medizinisches Fachpersonal, das die Ersteinschätzung und einfache Behandlungen erbringt, deutlich entlastet“, schildert die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Dr. Tanja Machalet (SPD), ihre Eindrücke von der Reise nach Norwegen und Finnland. Durch die nicht-ärztlichen Kräfte werde ermittelt, ob eine medizinische Behandlung notwendig sei. „Dies ist auch das Ziel, das wir mit der Einführung eines Primärversorgungssystems verfolgen.“ Positive Effekte seien eine effiziente Steuerung im System, die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen und eine bessere Behandlung in der Spezialversorgung, so Machalet zu G+G. Auch der CSU-Gesundheitsexperte Professor Hans Theiss verweist auf die „effektivere, zielgerichtetere Steuerung der Patienten“, sodass die medizinischen Ressourcen besser genutzt werden könnten. Für die Patienten bedeute dies einen schnelleren ersten Termin. 

Hoher Grad an Digitalisierung notwendig

Foto: Porträt von Hans Theiss, CSU-Abgeordneter im Gesundheitsausschuss und Kardiologie-Professor
Prof. Dr. Hans Theiss, Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag (CSU)

Beeindruckt zeigen sich die deutschen Gesundheitspolitiker vom Grad der Digitalisierung in den dortigen Gesundheitssystemen. Die elektronische Patientenakte (ePA) finde weite Verbreitung und sei mit Gesundheitsapps, inklusive digitaler Terminvereinbarung, gekoppelt, betont Theiss gegenüber G+G. Die Bevölkerung in Norwegen und in Finnland besitze zudem generell ein hohes Vertrauen in den Staat, „sodass Datenschutzbedenken dort deutlich geringer ausgeprägt sind als in Deutschland“. Auch Machalet konnte feststellen, dass die Digitalisierung in beiden Staaten insbesondere mit Blick auf die Datenübermittlung zwischen den Systemen „deutlich weiter“ ist. „Da können wir in Deutschland sehr viel von lernen.“ Finnland habe bereits Mitte der 2000er-Jahre eine ePA eingeführt. „Alle Daten stehen daher umfassend im System zur Verfügung.“

Gesundheitsministerin Warken ist bestrebt, dass Deutschland hier aufholt, und präsentierte kürzlich eine überarbeitete Digitalisierungsstrategie. Die ePA solle „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung werden, verkündete die Ressortchefin. Anwendungen wie die digitale Ersteinschätzung, die digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen sollten genauso wie digitale Impfbücher in die ePA eingebunden werden. Für die Versicherten bedeute das einen spürbaren Mehrwert. Doch auch wenn die elektronische Akte „zentrale Quelle“ des Zugangs zum Primärversorgungssystem werde, solle die Möglichkeit eines „klassischen Besuchs“ beim Hausarzt für bestimmte Patientengruppen weiter möglich bleiben. Als Unterstützung für die Ärzte hat Warken sogenannte Advanced Practise Nurses im Blick, die Verantwortung übertragen bekommen und etwa Infektsprechstunden oder Hausbesuche übernehmen.

Akzeptanz bei den Bürgern schaffen

SPD-Parlamentarierin Machalet betont, dass sich die Menschen in Deutschland darauf einlassen müssten, künftig keinen direkten Zugang zum Facharzt mehr zu haben. Das werde sicherlich eine Herausforderung. In Norwegen und Finnland sei die Akzeptanz hier gegeben. Eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Reform sei, dass das System der Ersteinschätzung „auf qualitativ hohem Niveau“ funktioniere und „zeitnah“ die Weiterleitung zum Facharzt erfolgen könne. Auch Unionskollege Theiss mahnt, es dürften „keine neuen Flaschenhälse“ bei der Terminvermittlung entstehen, damit das Primärversorgungssystem gut funktioniere und Akzeptanz finde. Notwendig seien „genügend Primärärzte, ein gewisses Maß an Delegation von Aufgaben, eine gute digitale Ersteinschätzung und eine kluge Definition von Ausnahmen“.

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Noch viel Arbeit für Umsetzung notwendig

Wissenschaftler Quentin hält neben der Stärkung der Primärversorgung als erste Anlaufstelle viele weitere Aspekte aus Norwegen und Finnland für übertragbar auf Deutschland. Dazu zählen für ihn die verbindliche Registrierung bei einem bestimmten Hausarzt, die Vergütung der Primärversorger über eine Mischung aus Kopfpauschalen und Einzelleistungsvergütung, der Aufbau von größeren, interdisziplinären Primärversorgungszentren sowie eine bessere Verzahnung von Gesundheits- und Sozialleistungen. „Voraussetzung dafür wären entsprechende gesetzliche Anpassungen.“ Etwa müssten die Vergütungsstrukturen reformiert werden und gezielt Gelder in Versorgungsstrukturen und Digitalisierung fließen.

Erste umfassende Konzepte liegen vor

Ein detailliertes Konzept zur Primärversorgung gibt es von der AOK-Gemeinschaft. Sie setzt ebenfalls auf interdisziplinäre Praxisteams, die eine umfassende Grundversorgung übernehmen und bei Bedarf zum richtigen Facharzt überweisen. Zudem plädiert sie in einem Positionspapier zur Primärversorgung für den Einsatz einer verbindlichen, standardisierten Ersteinschätzung. Flankierend sollen die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelten Leitstellen unter der Rufnummer 116 117 die Behandlungsdringlichkeit beurteilen und Patientinnen und Patienten in die passende Versorgung vermitteln. Leistungen, die von Versicherten ohne Überweisung oder Ersteinschätzung in Anspruch genommen werden, sollten dann nicht mehr über die GKV abgerechnet werden können – mit Ausnahmen etwa für Gynäkologie, Pädiatrie und Früherkennung. Sowohl Primärversorger als auch Fachärztinnen und -ärzte müssen nach Ansicht der AOK-Gemeinschaft weiter frei wählbar sein.

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