Artikel Versorgung

NRW: Wie die Klinikreform die Versorgung neu ordnet

24.03.2026 Anja Schnake 6 Min. Lesedauer

Zum Jahreswechsel trat die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vollständig in Kraft. Vor allem in spezialisierten Bereichen hat das neue System die Leistungen gebündelt. Ein Blick auf ausgewählte Versorgungsbereiche und -gebiete.

Über einen Krankenhausflur gehen vier Personen: Zwei Frauen vorne (Ärztin und Krankenpflegerin) und zwei Männer hinten (Arzt und Krankenpfleger). Die Ärztin trägt ein Tablet und ein Stethoskop um den Hals und die Krankenpflegerin ein Klemmbrett. Alle tragen die für ihren Beruf typische Kleidung.
Die Klinikreform verändert Strukturen und Zuständigkeiten: Während die Grundversorgung weitgehend erreichbar bleibt, werden spezialisierte Leistungen stärker gebündelt.

Grundversorgung bleibt in Wohnortnähe

Seit dem 1. Januar 2026 können Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen Leistungen aus den Leistungsgruppen nur noch dann anbieten, wenn sie ihnen zugewiesen worden sind. Alle Übergangsregelungen der Krankenhausreform sind ausgelaufen: Auch die letzten zehn Leistungsgruppen, für die 2025 noch Ausnahmen galten, werden 2026 umgesetzt – darunter einige kardiologische Bereiche, die Endoprothetik und die Notfallversorgung. Der neue Krankenhausplan wirkt, so Landesgesundheitsminister Karl Josef Laumann zu Jahresbeginn. Nach Angaben seines Ministeriums erreichen heute noch immer 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe binnen 20 Minuten ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung – mehr als ursprünglich geplant. Deutliche Veränderungen gab es dagegen in hoch spezialisierten Bereichen mit relativ geringen Fallzahlen: Nur 29 von beantragenden 113 Kliniken dürfen dem Ministerium zufolge Leberkrebs behandeln (minus 74 Prozent), und nur 26 von 71 Häusern Speiseröhrenkrebs (minus 63 Prozent). Auch im Bereich der häufigeren Knie-Total- und Hüft-Endoprothetik verbuchten die Kliniken ein Minus von 36 Prozent beziehungsweise von 42 Prozent bei den Versorgungsaufträgen.

„Der neue Krankenhausplan wirkt.“

Karl Josef Laumann

Landesgesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen

Für spezialisierte Eingriffe nach Bonn

Foto: Dr. med. Thorsten Hornung, Geschäftsbereichsleiter des Medizinmanagements und Geschäftsführer des Vorstandsvorsitzenden am Universitätsklinikum Bonn (UKB)
Dr. med. Thorsten Hornung, Geschäftsbereichsleiter des Medizinmanagements und Geschäftsführer des Vorstandsvorsitzenden am Universitätsklinikum Bonn (UKB)

Bei besonders anspruchsvollen Operationen fallen die Einschnitte zum Teil noch größer aus. Das zeigt die Analyse der Ergebnisse auf Gebiets- und Klinikebene, die das Gesundheitsministerium veröffentlicht hat (Stand 11. März 2026), zum Beispiel für die Revision der Hüftprothese: So dürfen etwa im Großraum Bonn, Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis (Versorgungsgebiet 6) nur noch fünf von vormals zehn Häusern (50 Prozent) den Prothesentausch anbieten. Von den bundesweit 30.000 bis 35.000 jährlichen Hüftrevisionen entfallen bundesweit etwa zehn Prozent der Operationen auf den komplexen und langwierigeren Eingriff, der typischerweise auch ältere Patientinnen und Patienten betrifft. Neben dem Universitätsklinikum Bonn haben die GFO-Kliniken in Bonn (St. Josef) und das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn St. Petrus die Leistungsgruppe 14.4 zugewiesen bekommen, außerhalb der Stadt übernehmen in dem Gebiet noch die GFO-Kliniken Troisdorf (St. Josef) und das Kreiskrankenhaus Mechernich / Krankenhaus Schleiden die Versorgung. Vor der Reform hatte auch das Bonner Waldkrankenhaus die OP angeboten, außerdem die beiden Helios-Kliniken in Siegburg und Bonn/Rhein-Sieg, das Marien-Hospital Euskirchen und das St. Franziskus Krankenhaus im Rhein-Sieg-Kreis. 

Für andere spezialisierte Eingriffe müssen die Patientinnen und Patienten nun auf jeden Fall nach Bonn reisen. So gab es starke Einschnitte in der Region auch bei Gebärmutterkrebs, einer unter Frauen häufigeren, aber hochkomplexen Operation. Nur zwei von fünf Häusern, die die Leistungsgruppe 21.2 beantragt hatten, dürfen das meist spät erkannte Ovarialkarzinom noch operieren, nämlich das Universitätsklinikum und die GFO-Kliniken in Bonn. Die GFO-Häuser in Troisdorf, das Marienhospital Euskirchen und auch das Johanniter Krankenhaus in Bonn mussten die Versorgung aufgeben. Die Effekte seien spürbar, sagt Thorsten Hornung vom Universitätsklinikum Bonn (UKB), das als universitärer Maximalversorger für hochspezialisierte Leistungen ausgewiesen ist, so auch für hochkomplexe Eingriffe wie Speiseröhrenoperationen und Knochenmarktransplantationen. In den spezialisierten Bereichen behandeln wir mehr Patientinnen und Patienten, zum Beispiel in der spezialisierten Chirurgie und bei Krebserkrankungen des Blutes, so der Leiter des Geschäftsbereiches Medizinmanagement: „Bei bestimmten Notfällen, etwa bei Wirbelsäulenverletzungen, versorgen wir nun mehr Verletzte, weil weniger, aber stärker spezialisierte Häuser diese Versorgung anbieten.“ Schon vor der Reform stark auf Bonn konzentriert war dagegen die Thoraxchirurgie – hier haben alle drei Kliniken, die die Leistungsgruppe (15.1) beantragt hatten, auch den Zuschlag bekommen: das Uniklinikum Bonn, die GFO-Kliniken Bonn und das Helios-Klinikum Bonn/Rhein-Sieg.

Illustration für das Scrollytelling zur Krankenhausreform
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03.06.20252 Min

Klinikum Dortmund: höhere Patientenzahlen in vielen Bereichen

Foto: Kaufmännischer Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung des Klinikums Dortmund
Peter Hutmacher, kaufmännischer Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung des Klinikums Dortmund

Ähnlich bündelte die Reform die Versorgungsaufträge in der Region Dortmund, Bochum, Herne (Versorgungsgebiet 13): Dort sind von neun Kliniken, die früher Hüftrevisionen durchgeführt haben, fünf übriggeblieben (minus 44,4 Prozent). In Bochum haben Patientinnen und Patienten nun die Wahl zwischen dem Katholischen Klinikum Bochum und dem Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil. Auch in Dortmund bieten zwei Standorte die OP an, das Klinikum Westfalen (Knappschaft Kliniken) und das kommunale Klinikum Dortmund (Mitte). Peter Hutmacher, Geschäftsführer des städtischen Maximalversorgers, beobachtet, dass die Bündelung komplexer Leistungen in hochspezialisierten Bereichen zu steigenden Patientenzahlen führt: Durch die stärkere Konzentration komplexer Eingriffe am Klinikum Dortmund rechnen wir auch mit einer weiteren Zunahme, so der Kaufmännische Geschäftsführer. Zwei konfessionelle Häuser – das Dortmunder St. Lukas Klinikum und das Evangelische Krankenhaus in Herne – sowie das Klinikum Dortmund Nord mussten die Versorgung aufgeben. 

Noch stärkere Einschnitte gab es in der Region bei der Versorgung von Gebärmutterkrebs: Neun Kliniken hatten den Eingriff vor der Reform durchgeführt – nur drei dürfen es noch heute (minus 66,7 Prozent): die Augusta-Kranken-Anstalt in Bochum, St. Johannes-Hospital in Dortmund und das Klinikum Dortmund. Auch in diesem Bereich mussten fünf konfessionelle Kliniken die Versorgung aufgeben: zwei Standorte des Katholischen Klinikums Bochum, das Marienhospital und das St. Anna-Hospital in Herne und in Dortmund das St. Lukas Klinikum; hinzu kommt das Klinikum Westfalen (Knappschaft Kliniken). In der Thoraxchirurgie wiederum blieben das Ev. Krankenhaus in Herne und das Klinikum Dortmund (Mitte) an der Versorgung beteiligt, nur der zweite Standort des Klinikums Dortmund im Norden der Stadt schied aus. 

„Die wirtschaftliche Lage hat sich durch die Reform für das UKB nicht verbessert und bleibt sehr angespannt.“

Thorsten Hornung

Universitätsklinikum Bonn

Wirtschaftliche Lage bleibt angespannt

Die erhofften wirtschaftliche Effekte bleiben indes fraglich, zumindest nach Aussagen der beiden Klinikmanager aus Dortmund und Bonn: Die umfassende Zuteilung der Leistungsgruppen zeigt zwar positive Entwicklungen, aber gerade durch das KHAG sind für alle Kliniken erhebliche wirtschaftlich negative Auswirkungen vorprogrammiert, sagt Peter Hutmacher. Thorsten Hornung vom UKB ist noch pessimistischer: Die wirtschaftliche Lage hat sich durch die Reform für das UKB nicht verbessert und bleibt sehr angespannt. Die Krankenhausplanung verbessere Strukturen und Behandlungsqualität, löse aber die Finanzierungsprobleme bisher nicht.

So fügen sich nicht alle Kliniken in ihr Schicksal, wenn sie wichtige Versorgungsbereiche aufgeben sollen: Bei den Verwaltungsgerichten waren nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis zum 13. März 2026 im vorläufigen Rechtsschutz 82 Verfahren angestoßen worden – hiervon wurden bislang 53 Verfahren zugunsten des Landes entschieden, elf zugunsten von Krankenhäusern. In neun Verfahren wurde die Entscheidung teils zugunsten des Landes, teils im Sinne des Klinikträgers getroffen. Hinzu kommen 55 Beschwerden gegen diese Urteile, von denen 18 zugunsten des Landes entschieden wurden – 25 sind noch offen. Von den insgesamt 97 Hauptsacheverfahren wurden bisher 15 eingestellt, alle anderen sind offen. Eine aufschiebende Wirkung haben diese Klagen jedoch nicht – und der Wiederaufbau einer hochspezialisierten Abteilung gilt unter Klinikexperten als weiter Weg

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