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Klinikreform: Gesundheitswissenschaftler warnt vor teurem Flop

19.09.2025 3 Min. Lesedauer

Der Berliner Gesundheitswissenschaftler Reinhard Busse warnt vor weiteren Aufweichungen der Krankenhausreform. Viele gute Vorschläge hätten es bereits 2024 nicht in das Krankenhaus-Versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geschafft. „2025 werden die verbliebenen Reformen durch das Krankenhaus-Reformanpassungsgesetz (KHAG) verzögert, abgeschwächt oder durch Ausnahmen ausgehöhlt.“

In den Diskussionen um Änderungen am KHVVG gerate zunehmend in den Hintergrund, warum die Reform nötig sei: Deutschland habe 50 Prozent mehr Klinikbetten pro Einwohner als die Nachbarländer, und es bezahle Kliniken für Aktivität – und nicht für Qualität. „Wir setzen damit den starken Anreiz, Betten zu füllen.“ Die Folgen seien die Versorgung von Patienten in inadäquat ausgestatteten Häusern und unnötige Klinikbehandlungen, schreibt Busse in der aktuellen Ausgabe der G+G Wissenschaft.

Eine Regierungskommission habe im Dezember 2022 vorgeschlagen, Kliniken einheitlich zu kategorisieren. Im Kern sei der Vorschlag stringent und klar formuliert gewesen: „Krankenhäuser und ihre Leistungen werden einheitlich kategorisiert – und jedes Krankenhaus darf nur noch die Leistungen erbringen und vergütet bekommen, für die es personell und technisch ausgestattet ist.“ Im Gegenzug sollte die Vergütung so umgestellt werden, dass Kliniken ihre Leistungen auch wirtschaftlich erbringen können. Die Kommission habe zudem 128 Leistungsgruppen definiert, die jeweils einem Mindestversorgungslevel zugeordnet wurden. In den Bund-Länder-Verhandlungen sei allerdings von der detaillierten Gliederung der Leistungsgruppen und auch von der Koppelung der Leistungsgruppen an die Versorgungslevel Abstand genommen worden. 

Immerhin habe der Kommissionsvorschlag einer Vorhaltepauschale die Bund-Länder-Gespräche 2023 überlebt. Der auf die Vorhaltebudgets entfallende Anteil der Gesamtvergütung sei sogar von rund 20 auf 40 Prozent erhöht worden. „Die von der Regierungskommission intendierte Wirkung, dass sich die Vorhaltevergütung auf weniger Standorte als heute konzentrieren würde, wurde dabei allerdings zunehmend aus den Augen verloren“, konstatiert Busse. 

Mit dem KHAG drohten weitere Verwässerungen. So sollten die Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen trotz Nichterfüllung der Qualitätskriterien laut Gesetzesbegründung angepasst werden und den Ländern mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen. Busse: „Damit droht die Reform zum (teuren) Flop zu werden.“ (ink)

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