„Die Länder können sich nicht länger entziehen!"
Die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland gilt längst als ordnungspolitisches Fiasko. Doch mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung werde das Feilschen um Gelder und Zuständigkeiten ein Ende haben, meint Nils Dehne von der AKG.
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) stellten die Bundesländer 2024 rund 4,24 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Das war ein nominales Plus gegenüber dem Jahr davor, doch noch immer zu wenig: Bereits 2023 lag der Investitionsbedarf der Kliniken bei 6,51 Milliarden Euro, von denen die Länder – wie in vielen Jahren zuvor – etwa die Hälfte übernahmen. Die Folge ist eine seit Jahren wachsende Investitionslücke. Allein zwischen 2014 und 2022 summierte sie sich laut Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon auf 29 Milliarden Euro.
Während die die Länder sich zurückziehen, steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) massiv, dabei flossen auch Bundesmittel in den reformbedürftigen Sektor: Von 2020 bis 2024 erhöhten sich die jährlichen Kosten der GKV für stationäre Behandlungen von 81,55 auf 102,21 Milliarden Euro und der Bund etablierte sich als zusätzlicher Geldgeber: Während der Corona-Pandemie flossen laut Bundesrechnungshof allein zwischen 2020 und 2022 insgesamt 21,5 Milliarden Euro an Freihaltepauschalen und Versorgungsaufschlägen an Krankenhäuser. Zusammen mit den gezahlten Energiehilfen, zusätzlichen Programmen für Testungen, pandemiebedingte Mehrkosten, Intensivbetten und weiteren Förderprogrammen summiert sich das Engagement des Bundes auf mindestens 31,2 Milliarden Euro. Weitere vier Milliarden Euro fließen 2026 aus dem Sondervermögen Infrastruktur in den Kliniksektor, um sogenannte Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser zu decken.
Krankenhausplanung wird finanzierungsrelevant
Der Geschäftsführer der Allianz kommunaler Großkliniken (AKG), Nils Dehne, sieht darin ein deutliches Signal für die strukturellen Probleme des Systems. „Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gesundheitswesens ist in Gefahr“, warnt er im aktuellen „Blickpunkt Klinik“. Bund, Länder und Sozialversicherung stünden zugleich unter erheblichem finanziellen Druck. Ohne grundlegende Änderungen sei es kaum möglich, „unsere heutigen Krankenhausstrukturen in die Zukunft zu führen“. Mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung stehe der Kliniksektor indes vor einem grundlegenden Systemwechsel. Viele Krankenhäuser hätten ausbleibende Investitionsförderungen bislang durch steigende Fallzahlen kompensieren können, so Dehne, „für individuelle Leistungsausweitungen bietet das neue System jedoch keinen Spielraum mehr“.
Gleichzeitig gewinne die Krankenhausplanung der Länder an Bedeutung. Durch Planfallzahlen und Leistungsgruppen könnten sie künftig stärker bestimmen, welche Leistungen an welchen Standorten erbracht werden. „Finanzierung und Planung müssen dann auf Länderebene viel stärker zusammen gedacht werden“, betont Dehne. Für viele Häuser stelle sich bald die Frage, wie bereits getätigte Investitionen und bestehende Kredite künftig refinanziert werden könnten. Klar sei deshalb: „Bund und Länder, Kliniken und Kassen müssen eine neue Zeitrechnung in der Investitionsförderung einleiten.“
„Bund und Länder, Kliniken und Kassen müssen eine neue Zeitrechnung in der Investitionsförderung einleiten.“
Geschäftsführer der Allianz kommunaler Großkliniken (AKG)
Keine dauerhafte Finanzierung durch den Bund
Auch im Bundestag wächst die Kritik an der unzureichenden Investitionsfinanzierung der Länder. Svenja Stadler, SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Haushaltsausschuss, bewertet die Entwicklung „äußerst kritisch“. Zuständigkeiten müssten wahrgenommen werden: „Ich erwarte von den Ländern, dass sie ihren Aufgaben nachkommen“, sagt sie. Der Bund könne zwar in Krisensituationen unterstützen oder Modernisierungen fördern – etwa über Programme zur Digitalisierung oder Mittel aus dem Sondervermögen. Eine dauerhafte Finanzierung der Krankenhäuser durch den Bund lehnt Stadler jedoch ab.
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