Hohe Kosten für Zuschüsse zum Pflege-Eigenanteil
Der seit Beginn 2022 geltende Zuschuss zu Pflegekosten von Heimbewohnern verursacht laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung (FAZ) Kosten in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr. Zugleich sei er nicht zielgenau.
Seit Januar 2022 können pflegebedürftige Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden, infolge der Pflegereform einen Leistungszuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten von ihrer Pflegeversicherung erhalten. Der Eigenanteil liegt etwa bei Pflegebedürftigen, die in stationären Einrichtungen gepflegt werden, laut Verband der Ersatzkassen aktuell im ersten Jahr bei im Schnitt 2.548 Euro im Monat. Seit 2022 werden die Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) je nach Verweildauer im Heim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 Prozent des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung bezuschusst. Dieses „Sozialhilfe-Wunder in der Pflege“ belastet laut FAZ nicht nur Arbeitgeber und Beitragszahler, sondern ist auch „nicht zielgenau“, da auch Pflegeheimbewohner bezuschusst würden, die nach den Maßstäben der Sozialhilfe keinen Anspruch hätten. „Zwei Drittel“ der Mittel fließen demnach an „wohlhabendere“ Senioren.
Wer Pflegegrad 2 oder höher hat, erhält den Zuschuss zu seinem Eigenanteil von der Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach der Aufenthaltsdauer und beträgt fünf Prozent des Eigenanteils bis zu zwölf Monaten (15 Prozent ab 2023), 25 Prozent des Eigenanteils bei 13-24 Monaten (30 Prozent ab 2024), 45 Prozent bei 25-36 Monaten (50 Prozent ab 2024) und 70 Prozent des Eigenanteils bei einem Aufenthalt von mehr als 36 Monaten (75 Prozent ab 2024).
Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege sanken laut Statistischem Bundesamt 2022 dagegen um 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit reduzierten sich die Kosten für die Hilfe zur Pflege von rund 4,7 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 3,5 Milliarden Euro 2022. Hilfe zur Pflege erhalten Menschen vom Sozialhilfeträger, die den Eigenanteil an den Pflegekosten nicht selbst bezahlen können, wobei auch Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder Lebenspartnern herangezogen werden. Als Grund für den hohen Rückgang der Kosten für die Hilfe zur Pflege nannte Johannes Proksch vom Statistischen Bundesamt gegenüber G+G die Pflegereform. (sg)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.