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Zahnprophylaxe: Ambulante Pflege bleibt Schwachstelle

02.06.2026 2 Min. Lesedauer

Bei der zahnärztlichen Vorsorge für pflegebedürftige Menschen gibt es weiter große Lücken und deutliche regionale Unterschiede. Laut dem heute veröffentlichten Zahnreport 2026 der Krankenkasse Barmer hat sich die Prophylaxe in der ambulanten Pflege trotz neuer Richtlinien seit 2018 kaum verbessert. Von deutlich mehr Zahnuntersuchungen in stationären Pflegeeinrichtungen profitierten laut Report fast ausschließlich Bewohner von Heimen, die einen Kooperationsvertrag mit Zahnarztpraxen abgeschlossen haben. Barmer-Chef Christoph Straub forderte bessere Aufklärung über das Angebot aufsuchender Zahnprophylaxe.

„Für stationär Pflegebedürftige ist der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich“, sagte der Kassenchef. „Kaputte Zähne, eine schlechtsitzende Prothese oder Zahnfleischentzündungen“ könnten bei den Betroffenen zu Mangelernährung und zu Herzerkrankungen führen. Ohne Prävention vor Ort drohe „eine massive Versorgungslücke“, warnte Straub.

Im Berichtsjahr 2024 stellten Zahnärzte bei 27 Prozent der bei der Barmer versicherten Pflegeheimbewohner den Mundgesundheitsstatus fest (2018: 8,3 Prozent). 80 Prozent der Leistungen erfolgten vor Ort in Einrichtungen mit Kooperationsvertrag. Das seien aber „weniger als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen“, erläuterte der Zahnmediziner und Reportautor Michael Walter. Auf Heime ohne direkte Zusammenarbeit mit Zahnärzten entfielen laut Studie nur zwei Prozent der Vorsorgeleistungen. Seit 2019 seien Kooperationsverträge „bei Bedarf“ verpflichtend, betonte Walter. Es werde aber „nicht ausreichend nachgefasst“.

In der ambulanten Pflege haben sich die 2014 eingeführten und 2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) aktualisierten Regeln zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen wenig ausgewirkt. 2024 nahmen in dieser Gruppe der Barmer-Versicherten 3,1 Prozent die Zahnvorsorge in Anspruch (2018: 1,7 Prozent). Straub und Walter führten dies auch auf unzureichende Kenntnisse bei den Pflegediensten zurück. Wurde Prophylaxe in Anspruch genommen, geschah dies zu 93 Prozent in einer Praxis und nur in sieben von 100 Fällen zuhause.

Der Report belegt erhebliche regionale Versorgungsunterschiede. Im ambulanten Bereich spannt sich die Inanspruchnahme der Zahnprophylaxe durch Pflegebedürftige von 1,1 Prozent im Saarland bis neun Prozent in Sachsen. Bei der Zahnprophylaxe in stationären Pflegeeinrichtungen liegen die ostdeutschen Länder durchweg vorn: an der Spitze Berlin mit 45,4 Prozent Inanspruchnahme. Schusslicht ist auch hier das Saarland mit 19,6 Prozent. (toro)

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