Lauterbach gibt sich bei Klinikreform optimistisch
Eine Woche vor der entscheidenden Bundesratssitzung zur umstrittenen Krankenhausreform zeigt sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zuversichtlich. „Ich gehe davon aus, dass wir die Reform am 22. November im Deutschen Bundesrat beschließen werden“, sagte der SPD-Politiker heute im Deutschlandfunk.
Alles andere wäre verantwortungslos, weil es dadurch zu einem „ungeordneten Krankenhaussterben“ komme, so der Minister. Auch wäre das Scheitern eine „Tragödie für die Patienten“, denn die bislang fehlende Spezialisierung koste täglich Menschenleben. Lauterbach sagte, er befinde sich im Vorfeld der Bundesratssitzung in Einzelgesprächen mit den Ländern. Den Stand der Beratungen wolle er nicht an die große Glocke hängen. Der Minister betonte erneut, dass er die von der Union geforderten Abstriche bei den Qualitätskriterien nicht mitmachen werde.
Das Gesetz wurde im Oktober mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen im Bundestag beschlossen. Im Bundesrat wollen mehrere Länder, darunter Nordrhein-Westfalen und Bayern, den Vermittlungsausschuss anrufen, um Veränderungen durchzusetzen. Gibt es dafür eine Mehrheit, würde das die Reform deutlich verzögern oder angesichts der unklaren Gemengelage nach dem Ampel-Crash sogar ihr Aus bedeuten. Die kritischen Bundesländer fordern mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei der Krankenhausplanung, um die flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger riet ihren Amtskolleginnen und -kollegen: „In der jetzigen Situation sollten wir den Vermittlungsausschuss dazu nicht mehr anrufen.“ Es möge sein, dass die Reform noch verbessert werden könne, sagte die SPD-Politikerin der „Rheinischen Post“. „Aber besser diese als gar keine. Ansonsten erfahren wir einen Kahlschlag der Kliniklandschaft durch die Hintertür.“ Das sei nicht im Interesse der Patienten und Beschäftigten, so Rehlinger, die zugleich Bundesratspräsidentin ist.
Künftig soll nicht mehr jedes Krankenhaus alle Eingriffe anbieten dürfen, sondern Leistungsgruppen zugewiesen bekommen. Diese wiederum sind mit bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben verbunden. Die Reform sieht zudem vor, dass die Kliniken künftig 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten bestimmter Leistungen erhalten. Das soll den Druck senken, möglichst viele Patienten zu behandeln.
Auch die Klinikverbände fordern ein Vermittlungsverfahren. Der Chef der Berliner Krankenhausgesellschaft, Marc Schreiner, sagte der „Berliner Zeitung“, vor allem müsse die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch Hilfen bei den Betriebskosten verbessert werden. (sev)