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Verbände sehen Lücken bei Notfallreform

04.12.2025 2:30 Min. Lesedauer

Trotz grundsätzlicher Zustimmung sehen Gesundheitsverbände in Deutschland noch deutlichen Nachbesserungsbedarf an den Plänen zur Notfallreform. Besonders im Gesundheitsleitsystem fehlten klare Vorgaben für die fachliche Qualifikation des Personals in Akutleitstellen, einschließlich pädiatrischer Expertise, was bei Kindernotfällen kritisch sei, heißt es in einer heute eingereichten Stellungnahme der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) zur Verbändeanhörung nächste Woche. Zielführender sei ein einheitliches digitales Notrufabfragesystem, das in Akut- und Rettungsleitstellen zu identischen Ergebnissen führen würde.

Die Bundesregierung will die Steuerung von Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen grundlegend reformieren und hatte dazu vor einigen Wochen einen Referentenentwurf vorgelegt. Ziel ist eine effizientere, besser vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Der Entwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht unter anderem vor, die vertragsärztliche Akutversorgung auszubauen, um Patientinnen und Patienten in die passende Versorgungsebene zu leiten. Flächendeckend sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) etabliert werden. 

Die aktuell vorgesehene Steuerung und Koordination der geplanten INZ sei unzureichend, da die Leitung nicht bei den jeweiligen Krankenhäusern läge. Der Gesetzgeber riskiere unklare Prozesse, kritisiert die Divi. Die Leitung müsse zwingend bei den Krankenhäusern liegen. Ungeklärt bleibe zudem die notwendige Finanzierung der Vorhaltekosten in den Zentralen Notaufnahmen der zukünftigen INZ. Grundsätzlich sei der vorliegende Referentenentwurf jedoch positiv zu bewerten.

Auch die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) begrüßen den Entwurf, mahnen aber bundeseinheitliche Vorgaben an. Die Strukturziele der Reform würden „konterkariert“, wenn zentrale Regelungen nicht deutschlandweit gelten. Die Verantwortung für das Ersteinschätzungsverfahren müsse beim GBA bleiben, da nur einheitliche Standards eine verlässliche Steuerung und Entlastung der Notaufnahmen ermöglichen.

Für den AOK-Bundesverband geht der Entwurf zwar „in die richtige Richtung“. Es sei dabei erforderlich, diese Reform nicht losgelöst von den weiteren Reformvorhaben, wie dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) oder der Gesetzgebung zur Primärversorgung zu betrachten, unterstreicht der Verband. Die Diakonie Deutschland moniert in ihrer Stellungnahme Versorgungslücken bei psychisch Erkrankten und Nicht-Versicherten. (sr)

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