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Rettungsdienst: Transparenz und bundesweite Regeln

21.11.2023 2 Min. Lesedauer

Damit Menschen im Notfall schnellstmöglich in das richtige Krankenhaus kommen, hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) Vorschläge für eine Reform des Rettungsdienstes vorgelegt. Besonders bundeseinheitliche Standards und Transparenz über die Klinikkapazitäten seien dafür vonnöten, schreibt der Verband in einem heute veröffentlichten Papier.

Konkret schlägt der GKV-SV unter anderem vor, die Rufnummern der Rettungsdienst-Leitstellen 112 und die der Notdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen 116117 zwar beizubehalten, aber zusammenzulegen. „Eine Reform des Rettungsdienstes bietet die Chance, das Wirrwarr der unterschiedlichen Strukturen je nach Land, Kreis oder Kommune endlich aufzulösen. Statt eines Flickenteppichs brauchen wir einheitliche Strukturen und Qualitätsvorgaben“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-SV. Zudem gelte es die Möglichkeiten der Digitalisierung auszuschöpfen.

Entscheidend dabei seien eine digitale Vernetzung mit bundesweit interoperablen Systemen und eine verpflichtende Kooperation der beiden Stellen. So könnten Notfälle bereits beim ersten Kontakt eingeordnet und somit schneller in die je nach Schweregrad notwendige Versorgung gelangen. Für optimale Transparenz über die Klinikkapazitäten bräuchten Rettungskräfte digital und in Echtzeit Informationen über freie Betten. Ebenso benötige das Krankenhaus Angaben zum Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten. Für beides seien bundesweit geltende Regeln sowie die Pflicht zur digitalen Vernetzung von zentraler Bedeutung.

Die Vergütung für die Versorgung vor Ort durch den Rettungsdienst sollte laut den Plänen des GKV-SV unabhängig vom Transport in eine Klinik erfolgen, um unnötige Fahrten zu vermeiden. Ähnlich wie bei der Krankenhausreform sei es sinnvoll die Betriebskosten aufzuteilen in leistungsbezogene und Vorhaltefinanzierung. Für Mittel aus den Beiträgen der GKV-Versicherten sei Bedingung, dass Mindestanforderungen eingehalten würden, wie beispielsweise an die Qualität der Leitstellen sowie an die Größe ihres Versorgungsgebietes. Daneben müsse klargestellt sein, dass die Länder ihrer Pflicht zur Übernahme der Investitionskosten nachkämen.

Der GKV-SV unterstützt weitestgehend die im September von einer Regierungskommission vorgelegten Empfehlungen für eine Reform des Rettungsdienstes. Die Vorschläge konzentrierten sich auf die Kernbereiche der gesetzlichen Krankenkassen, heißt es in dem Papier. Ziel sei es, „einen Reformweg zu beschreiben, der keine Grundgesetzänderung voraussetzt“. (imo)

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