Tage der Entscheidung beim GKV-Sparpaket – Ausschuss einberufen
Die Verhandlungen über das im Bundesrat gescheiterte Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen gehen in die heiße Phase. Für Mittwoch nächster Woche wurde heute der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einberufen. Erwartet wird auch, dass die Sparmaßnahmen heute Abend im Koalitionsausschuss von Union und SPD eine Rolle spielen werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass eine Einigung gelingt. Stabile Beiträge seien „erklärtes Ziel“ der Regierung.
Es handelt sich um das erste Gesetz, das in dieser Legislaturperiode im Vermittlungsausschuss beraten wird. Daher muss sich das Gremium bei seiner Zusammenkunft am 17. Dezember erst noch konstituieren. Aus den 16 Abgeordneten des Bundestages und den 16 Mitgliedern der Länderkammer wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender gewählt.
Kommt es zu einer Verständigung im Vermittlungsausschuss, muss am Donnerstag nächster Woche der Bundestag und am Freitag der Bundesrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr grünes Licht geben. Allerdings kann sich der Ausschuss auch darauf verständigen, dass am Ende doch alles so bleibt wie ursprünglich vorgesehen. Dann würde nach Angaben eines Bundesrats-Sprechers die Befassung des Bundestages am Donnerstag entfallen.
Die Länder hatten den Vermittlungsausschuss am 21. November angerufen, weil 1,8 Milliarden Euro des Zwei-Milliarden-Euro schweren Sparpakets zulasten der Krankenhäuser aufgebracht werden sollen. Dazu sollte die Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Kliniken für das Jahr 2026 gestrichen werden. Die Länder wollen die Einnahmeverluste der Krankenhäuser jedoch nicht mittragen. Die Bundesregierung hatte die Sparmaßnahmen an das Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege (BEEP) gehängt, das jetzt insgesamt auf Eis liegt.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben mehrfach vor einem Scheitern des Sparpakets im Vermittlungsverfahren gewarnt und sich in mehreren Schreiben an die Verantwortlichen in Bund und Ländern gewandt. Kassenberechnungen zufolge erreicht schon das kleine Sparpaket nur das „absolute Minimum“ dessen, „was für eine finanzielle Stabilisierung der GKV und der Beitragssätze erforderlich ist“, wie es in einem Brandbrief des GKV-Spitzenverbandes an Gesundheitspolitiker heißt.
Medienberichten zufolge rückt als möglicher Kompromiss in dem Streit ein Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in den Fokus. Dieser sieht offenbar vor, dass das Sparpaket doch so verabschiedet wird, wie es in den Bundesrat eingebracht worden ist. Allerdings soll die Kürzung von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken ab 2027 wieder vollumfänglich ausgeglichen werden. Dies könnte per Protokollerklärung oder auch als Gesetzesergänzung festgeschrieben werden. (sev)
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