SPD will bis Jahresmitte 17 Gesundheitsvorhaben angehen
Die Sozialdemokraten planen in den kommenden Monaten eine Reihe von Novellierungen im Gesundheitssystem. Bis zur Jahresmitte wollen die Sozialdemokraten 17 Gesundheitsvorhaben angehen, wie aus der Arbeitsplanung der SPD-Bundestagsfraktion für das erste Halbjahr 2024 hervorgeht, die G+G vorliegt und die bei Klausurtagungen in dieser Woche beraten wird. Im Bereich Notfallversorgung und bei der umstrittenen Krankenhausreform will die Partei mit ihrem Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im ersten Quartal 2024 vorankommen.
Als Ziel einer Reform der Notfallversorgung wird in der Vorlage ein „flächendeckender Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie integrierten Leitstellen" genannt. Zudem solle es künftig „einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes“ geben. Ebenfalls in den nächsten Wochen will die SPD einen neuen Referentenentwurf für die seit langem im Beratungsprozess feststeckende Krankenhausreform vorlegen. Bei der Umsetzung will sich die Fraktion auf drei Schwerpunkte fokussieren: Entökonomisierung, Entbürokratisierung sowie Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität. Auch die Referentenentwürfe zu den Themen Lebendorganspende, Medizinregister, Medizinforschungsgesetz sowie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollen bis Ende März vorliegen.
Die Zielmarke Jahresmitte gilt für die Referentenentwürfe zur Reform der Physiotherapie, zum Bürokratieentlastungsgesetz, zur ÖGD-Reform sowie zum Patientenrechtegesetz und zum Pflegekompetenzgesetz. Im selben Zeitraum geplant sind Leitplanken zum Gesundheitssicherstellungsgesetz, in dem eine „effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten“ sowie „regelmäßige Ernstfallübungen für Zivilschutz-Personal“ geregelt werden sollen.
Im Zeitplan als „offen“ vermerkt ist das Krankenhaustransparenzgesetz. Unklar ist bislang auch, wann Entwürfe zu den Versorgungsgesetzen I und II vorliegen. Zu den Zielen der beiden Vorhaben zählen die Etablierung von Gesundheitskiosken in Kommunen und Erleichterungen bei der Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (Versorgungsgesetz I), außerdem eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (Versorgungsgesetz II).
Das Cannabisgesetz soll noch in diesem Monat in die 2./3. Lesung im Bundestag gehen. In der Arbeitsplanung der Regierungsfraktion heißt es dazu: „Wir leiten einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein und erkennen damit ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an.“ Die Sozialdemokraten hoffen bei allen Reformvorhaben auf eine „grundsätzliche Verbesserung des Gesundheitswesens“. (fb)
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