SPD spricht sich gegen Leistungskürzungen aus
Nach der CSU-Landesgruppe im Bundestag hat auch die SPD-Bundestagsfraktion ihre politischen Vorhaben für 2026 abgesteckt. Der „beste Weg“ für das Land liege im „Zusammenhalt“, betonte SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch heute in Berlin nach Abschluss der zweitägigen Klausur. In ihrem Beschlusspapier positioniert sich die Bundestagsfraktion gegen Leistungskürzungen in Gesundheit und Pflege und für „grundlegende Strukturreformen im Sinne der Patientinnen und Patienten“. Die CDU hatte ihre geplante Klausur in Mainz bereits am Donnerstag wegen des Winterwetters abgesagt.
Konkret nennt die SPD in dem Beschlusspapier Reformen wie die Notfall-, Krankenhaus- und Apothekenreform. Diese sollten Ordnung, Verlässlichkeit und bessere Abläufe schaffen, „damit medizinische Versorgung dort funktioniert, wo sie im Alltag wirklich gebraucht wird“. Zudem fordert die Fraktion weniger Bürokratie, klare Zuständigkeiten und verlässliche Termine. „Wir bauen ein Gesundheitssystem, das Orientierung gibt, statt zu überfordern“, heißt es weiter.
Auch in der Pflege streben die Sozialdemokraten einfachere Strukturen an. Diese sollen „auf die Menschen, ihr Umfeld und ihre Lebenswirklichkeit ausgerichtet sein“, wie es in dem Beschlusspapier heißt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ kündigt die SPD eine „große Reform“ an, die derzeit vorbereitet werde und „echte Entlastung schaffe, Unterstützung im Wohnumfeld stärke und den Zugang zu Leistungen vereinfache“.
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hatte sich auf ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon am Donnerstag unter anderem für ein Ende der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen. Bereits vor der Absage der CDU-Klausur in Mainz war der Entwurf einer „Mainzer Erklärung“ bekannt geworden. Hier lag der Schwerpunkt auf einer raschen wirtschaftlichen Erholung. Dazu solle die Finanzkommission Gesundheit wie geplant bis Ende März erste Vorschläge zur Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen.
Die Dringlichkeit von Reformen machte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit einer „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern“ deutlich. Demnach lag 2023 die Finanzierungslücke zwischen dem Investitionsbedarf in den Kliniken und den tatsächlichen Fördermitteln der Bundesländer nach dem Krankenhaus-Finanzierungsgesetz bei 2,64 Milliarden Euro. Dieser Fehlbetrag wachse „dramatisch“. (tie)
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