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Sozialversicherungen wollen im IT-Planungsrat mitwirken

30.10.2023

Die Sozialversicherungen wollen mehr Mitsprache bei den Digitalisierung. In einem gemeinsamen Schreiben bitten sie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil um ein Gastrecht im IT-Planungsrat.

„Ein solches Gastrecht würde es ermöglichen, die Perspektive der Sozialversicherungsträger bei bevorstehenden Digitalisierungsvorhaben von Beginn an mitzudenken und von deren Expertenwissen zu profitieren“, heißt es in dem Brief, der vom Spitzenverband des gesetzlichen Krankenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung unterzeichnet ist, und der G+G vorliegt.

Der IT-Planungsrat ist ein 17-köpfiges Gremium aus Vertretern von Bund und Ländern. Zur Beratung können nach Bedarf weitere Vertreter, etwa der Kommunen, hinzugezogen werden. Aktuell sind die Sozialversicherungen nicht direkt im IT-Planungsrat vertreten.

Dem IT-Planungsrat als zentralem Steuerungsgremium komme eine herausgehobene Stellung zu, betonen die vier Verbände in ihrem Schreiben. Ein enger Austausch zwischen der mittelbaren Verwaltung, dem Bund, den Ländern und den Kommunen innerhalb des IT-Planungsrates biete die Gelegenheit, die digitale Transformation der Verwaltung schneller und effektiver zu bewältigen. Eine digitale Transformation der Verwaltung brauche ein gemeinsames strategisches Agieren über unterschiedliche Ebenen hinweg.

Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hätten die Träger der Sozialversicherung eine Vielzahl an Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen digital angeboten. „Die Sozialversicherung nimmt damit heute eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung ein“, stellen die Verbände fest. Daher solle im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Staatsvertrages für den IT-Planungsrat ein Gastrecht für die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Sozialversicherungszweige vorgesehen werden. Ein verstärkter Austausch sei „dringend notwendig, um die Verwaltungsdigitalisierung effizient, schnell und bürgerfreundlich voranzubringen“.

Der AOK-Bundesverband wendet sich in einer Stellungnahme zum Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes gegen den Plan, künftig ausschließlich per Rechtsverordnung festzulegen, welche Verwaltungsleistungen digitalisiert werden sollen. Diese Entscheidungen müssten in der Hoheit der gesetzlichen Krankenversicherung in Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium bleiben, heißt es dort. (at)

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