Ärzte fordern Berücksichtigung der Praxen im geplanten Sondervermögen
Die Kassenärzte drängen darauf, die Arztpraxen in das geplante 500-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur einzubeziehen. „Infrastruktur umfasst ja auch die Infrastruktur der medizinischen Versorgung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, auf der heutigen Vertreterversammlung.
97 Prozent der Versorgung finde in Arztpraxen statt. Diese litten unter einem Investitionsstau von 1,8 Milliarden Euro und benötigten daher dringend Investitionen. Angesichts der wachsenden Krisengefahr haben sich Union und SPD darauf geeinigt, ein Sondervermögen von insgesamt 500 Milliarden Euro für Infrastruktur aufzulegen. Für Verteidigungszwecke soll die Schuldenbremse gelockert werden. Beide Schritte bedürfen einer Grundgesetzänderung.
Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) fordert kurzfristig 20 Milliarden Euro aus dem geplanten Sondervermögen. Es fehle an Notunterkünften, Medikamenten und Hilfskräften für den Ernstfall, sagte DRK-Chef Christian Reuter in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte, es arbeite „langfristig“ an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, um das Gesundheitswesen krisenfest zu machen. Alles weitere werde in den Koalitionsgesprächen konkretisiert.
Die KBV appellierte an die nächste Bundesregierung, die ambulante Versorgung resilient für die Zukunft zu machen und das geplante Sondervermögen für Infrastruktur mit einem Praxiszukunftsgesetz zu flankieren. Es sei an der Zeit, die Digitalisierung der Praxen, den Ausbau der Notrufplattform und eine umfängliche Versorgung mit Hilfe dieses Sondervermögens zu unterstützen, sagte Gassen. Gleichzeitig wies der KBV-Chef Forderungen nach einem Ausgabenmoratorium zurück. Die Praxen seien keine Kostentreiber im Gesundheitswesen. Die Krankenkassen seien aber durch Kosten belastet, „die originär nichts mit Krankenversicherung“ zu tun hätten. Diese Zweckentfremdung müsse aufhören, sagte Gassen. Eine Finanzierung versicherungsfremder Leistungen würde den Kostendruck der Kassen deutlich senken.
Zur Einrichtung des Sondervermögens bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Noch ist unklar, ob diese in beiden Kammern zustande kommt. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes soll am 13. März in erster Lesung beraten und am 18. März in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat soll diesen dann am 21. März abschließend beraten. (at)
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