Mehr Schutz für Rettungskräfte und Notärzte beschlossen
Angriffe auf Notärzte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Polizisten und andere „dem Gemeinwohl dienende Personen“ sollen härter geahndet werden. Das Bundeskabinett billigte heute einen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf für eine Änderung des Strafgesetzbuches. „Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz. Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative“, sagte Buschmann. Daher werde das Strafgesetz angepasst. „Dazu werden wir jetzt auch ausdrücklich die Nötigung etwa von Mitgliedern eines Gemeinderates oder des Europäischen Parlaments unter Strafe stellen.“
Die Änderungen, die noch den Bundestag passieren müssen, dienen zum einen dazu, die geltende Rechtslage klarzustellen und zu bekräftigen. Demnach sollen die Gerichte bei der Strafzumessung künftig auch berücksichtigen müssen, ob die Auswirkungen der Tat geeignet sind, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Dadurch sollen etwa Polizisten, Gerichtsvollzieher, Finanz- und Strafvollzugsbeamten besser geschützt werden. Auch Feuerwehrleute, Katastrophenschützer, Rettungskräfte und Notärzte sollen davon profitieren. Die Änderungen schließen auch Ehrenamtliche ein, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.
Zum anderen soll der Paragraf zu besonders schweren Widerstandsdelikten zum Schutz von Rettungskräften, Feuerwehr, ärztlichen Notdiensten und Notaufnahmen erweitert werden. Demnach soll auch ein „hinterlistiger Überfall“ in der Regel als besonders schwerer Fall des Widerstands gelten, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Damit solle die „besondere Verwerflichkeit“ dieser Taten deutlicher herausgestellt und ein „rechtspolitisches Signal“ gegeben werden, hieß es.
Zugleich soll den Plänen zufolge der Schutz von Mandatsträgern vor Nötigung auf die kommunale und europäische Ebene ausgedehnt werden. „Damit sind zukünftig auch das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof sowie die Volksvertretungen der Kommunen und deren Mitglieder vor Nötigung geschützt.“ Außerdem wurde die Novelle noch um eine Passage zum Einsatz von Tasern und Elektroschockpistolen durch Bundespolizisten ergänzt. Diese soll Rechtssicherheit beim Einsatz dieser Waffen bieten. (cm)
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