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Freie und private Kliniken kämpfen für faire Finanzierung

30.11.2023 3 Min. Lesedauer

Die Zuschusspraxis vieler Kommunen und Bundesländer für ihre eigenen Krankenhäuser verstößt einem Rechtsgutachten zufolge gegen das Grundgesetz und EU-Recht. In Auftrag gegeben hatten die Expertise der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf die Spitzenverbände der privaten und der freigemeinnützigen Kliniken.

Verbandsvertreter kritisierten heute in Berlin, dass Städte und Landkreise in erheblichem Umfang Finanzdefizite von Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft über den Steuertopf ausglichen. Die privaten und gemeinnützigen Einrichtungen könnten auf solche Hilfe nicht zurückgreifen. Staat, Kommunen und Länder müssten alle Plankrankenhäuser gleichbehandeln, stellte Brosius-Gersdorf fest. „Konkret bedeutet das, dass die Kommunen, die sich freiwillig für einen Defizitausgleich bei kommunalen Krankenhäusern entscheiden, diesen Anspruch auch gegenüber den freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern erfüllen müssen.“ Weder die Trägerschaft noch die Finanzkraft der Kommune dürften über die Finanzierung entscheiden. So wie sie derzeit gehandhabt werde, verstoße die kommunale Krankenhausförderung gegen Bundesgesetz, die Verfassung wie auch gegen EU-Beihilferecht, erläuterte die Juristin.

„Die einseitige Quersubventionierung von staatseigenen Krankenhäusern führt zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der freigemeinnützigen und privaten Träger“, sagte Ansgar Veer, stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland. Laut Jens Schick, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Privater Kliniken Berlin-Brandenburg, bezuschusst die öffentliche Hand die kommunalen Krankenhäuser wahrscheinlich mit mehr als fünf Milliarden Euro jährlich, um deren Defizite auszugleichen. Freigemeinnützige und private Kliniken müssten ihre Existenz dagegen allein absichern, sonst verschwänden sie von der Landkarte. Schick verwies darauf, dass sich die Krankenhäuser insgesamt in Not befänden.

Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, schilderte: „Während wir abwägen müssen, ob wir eher das Dach reparieren oder Patientenzimmer modernisieren, können die landeseigenen Häuser deutlich mehr Geld investieren.“ Die Klinikvertreter rechnen nach eigenen Worten damit, dass die Klagen gegen diesen einseitigen Defizitausgleich zunehmen werden. Eine Reihe von Verfahren läuft bereits.

1.354 von 1.893 Krankenhäusern sind freigemeinnützig und privat. Die duale Klinikfinanzierung in Deutschland sieht vor, dass die Länder  für Investitions- und die Sozialversicherungsträger für die Betriebskosten zuständig sind. (sev)

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